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Aufschub des Militärdienstes

Aufschub des Militärdienstes
Vom Wehrpflichtigen zwecks ersten Aufschubs des Militärdienstes vorzulegende Dokumente:
  • Personalausweis und Reisepass,
  • Arbeitserlaubnis in Original und Fotokopie (die Wehrpflichtigen, die im Pass einen Eintrag über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder eine Aufenthaltsberechtigung haben, brauchen keine Arbeitserlaubnis vorzulegen),
  • Arbeitsbescheinigung und Verdienstbescheinigung des letzten Monats, woraus ersichtlich ist, dass der Betreffende in einem Arbeitsverhältnis steht, in Original und Fotokopie,
  • Fotokopie der Seite im Reisepass, auf der die Aufenthaltserlaubnis eingetragen ist,
  • drei Lichtbilder,
  • Arbeitgeber/Selbständige: Gewerbeschein in Original und Fotokopie,
  • Arbeitslose: eine Bescheinigung vom Arbeitsamt, aus der ersichtlich ist, dass der Betreffende arbeitslos ist, in Original und Fotokopie, oder Arbeitslosengeldbescheid in Original und Fotokopie.


Zwecks zweiten Aufschubs oder später vorzulegende Dokumente:

  • Personalausweis und Reisepass,
  • Arbeitserlaubnis in Original und Fotokopie,
  • Arbeitsbescheinigung in Original und Fotokopie,
  • Fotokopie der Aufenthaltserlaubnis,
  • Arbeitslose: eine Bescheinigung vom Arbeitsamt, aus der ersichtlich ist, dass der Betreffende arbeitslos ist, oder Arbeitslosengeldbescheid.


Wehrdienstangelegenheiten der Schüler/Studenten:

  • Bezugsformular (zu erhalten beim Bildungsattaché),
  • Schul- oder Studienbescheinigung neueren Datums,
  • Personalausweis und eine Fotokopie,
  • Reisepass,
  • 5 Lichtbilder,
  • Fotokopie der Arbeitserlaubnis der Mutter oder des Vaters.


Personen, die nach Erwerb des deutschen Abiturs studieren:

  • Bezugsformular (zu erhalten beim Bildungsattaché),
  • 7 Lichtbilder,
  • Studienbescheinigung in Original und Übersetzung (zweifach),
  • Personalausweis mit 2 Fotokopien,
  • Abiturzeugnis mit 2 Fotokopien,
  • Aufforderungsschein zum Militärdienst (vorzulegen von Männern im Wehrdienstalter, ausgestellt vom zuständigen Wehrkreis),
  • Reisepass,
  • 10 Briefmarken im Wert von DM 1.10


Personen, die nach Bestehen der Universitätsaufnahmeprüfung in der Türkei zum Studium nach Deutschland gekommen sind:

  • Bezugsformular (zu erhalten beim Bildungsattaché),
  • Abschlusszeugnis des Gymnasiums im Original und 2 Fotokopien,
  • Akzeptation,
  • Ergebnisbescheinigung der 1. Stufe der Universitätsaufnahmeprüfung (ÖSS),
  • Ergebnisbescheinigung der 2. Stufe der Universitätsaufnahmeprüfung (ÖYS),
  • Personalausweis und 3 Fotokopien,
  • Aufforderungsschein zum Militärdienst,
  • Personen, die Pflichtarbeit leisten müssen: Bescheinigung über die Pflichtarbeit,
  • Kündigungsbescheid (für Beamte im Staatsdienst),
  • 7 Lichtbilder,
  • 10 Briefmarken im Wert von DM 1.10.


Die Wehrpflichtigen, die nach dem Studienabschluß in der Türkei im Ausland ihre Master- oder Doktorarbeit schreiben (ohne Aktenlegung als Sonderstudent beim Kultusministerium der Türkischen Republik ins Ausland gegangene Studenten):

  • Bezugsformular (zu erhalten beim Bildungsattaché),
  • Universitätsdiplom im Original und 3 Fotokopien,
  • Akzeptation,
  • Personalausweis und 3 Fotokopien,
  • Aufforderungsschein zum Militärdienst,
  • Personen, die Pflichtarbeit leisten müssen: Bescheinigung über die Pflichtarbeit,
  • Kündigungsbescheid (für Beamte im Staatsdienst),
  • 7 Lichtbilder,
  • 10 Briefmarken in Wert von DM 1.10.
  • Die Betreffenden müssen sich an den Bildungsattaché wenden.


Dokumente für den Antrag auf Ausgleichszahlung für den Militärdienst:

  • Letztes Musterungsformular, ausgehändigt vom Generalkonsulat, ausgefüllt und unterschrieben von zwei Ärzten unabhängig voneinander,
  • Einzahlungsbeleg im Original und 2 Fotokopien,
  • Arbeitserlaubnis, Arbeitsbescheinigung oder Bescheinigung des Arbeitsamts über Arbeitslosigkeit und Fotokopien derselben,
  • Fotokopien aller beschrifteten Seiten des Reisepasses,
  • 4 Lichtbilder.
Selbständige und Arbeitgeber:
  • Bescheinigung darüber, dass der Betreffende im Ausland in Besitz einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist und mindestens drei Jahre lang als Selbständiger tätig war.


Seeleute:

  • Bescheinigung, aus der ersichtlich ist, dass der Betreffende mit einem Arbeitsvertrag mindestens drei Jahre lang auf Schiffen mit ausländischer Flagge gearbeitet und seinen Lohn in Devisen ausbezahlt bekommen hat.


Vermerk!

  • Um einen Antrag auf Befreiung vom Militärdienst durch Ausgleichszahlung stellen zu können, muss der Betreffende bereits mindestens seit drei Jahren im Ausland leben und in Besitz einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein sowie ein Jahr tatsächlich gearbeitet haben.
  • Für diejenigen, die vor dem 01. Juni 1992 im Ausland in Besitz von Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis waren, genügt ein einjähriger Aufenthalt im Ausland.
  • Die Gesamtausgleichssumme für die Befreiung vom Militärdienst beläuft sich auf DM 10.000; die erste Rate beträgt DM 2.500. Der Restbetrag von DM 7.500 kann bis zur Beendigung des 38. Lebensjahres in drei gleich großen Raten bezahlt werden. Der Betrag kann natürlich auch sofort vollständig bezahlt werden.
  • Die Grundausbildung beträgt einen Monat.
  • Die Termine: 13.-15. März, 13.-15. Juni, 13.-15. September, 13.-15. Dezember.
  • Die Wehrpflichtigen, die ihrem Militärdienst durch die Ersatzzahlung Genüge tun wollen, müssen mindestens 6 Monate vor dem Termin, den sie gewählt haben, ihre gesamten Dokumente eingereicht haben.
  • Nach Beendigung des 38. Lebensjahres kann der Militärdienst durch Ausgleichszahlung nicht mehr abgeleistet werden.
  • Diejenigen, die die Voraussetzungen zur Ableistung des Militärdienstes durch Ausgleichzahlung haben, also alle Arbeiter und Selbständigen, die im Ausland einen Beruf oder eine Kunst ausüben und seit mindestens drei Jahren in Deutschland leben, werden praktisch von der Verpflichtung befreit ihren Militärdienst bis Vollendung des 38.Lebensjahres alle drei Jahre verschieben zu lassen, wenn sie eine Genehmigung zur Ausgleichszahlung erhalten.


Behinderte Wehrpflichtige:

  • Das Formular für die letzte Musterung, ausgestellt vom Generalkonsulat muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander ausgefüllt und unterschrieben werden,
  • ausführliches ärztliches Gutachten über die Behinderung, ausgestellt von zwei Ärzten unabhängig voneinander,
  • eine Bescheinigung vom zuständigen Gesundheitsamt,
  • Übersetzungen der ärztlichen Gutachten ins Türkische,
  • bei ersichtlicher Behinderung ein Ganzkörperfoto in Shorts.

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