Frage: Was ist eine Rosakarte und wer bekommt diese Karte?
Antwort: Den Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen werden, wird gemäß Gesetz Nr. 4112 eine Urkunde ausgestellt,
aus der ersichtlich ist, dass ihnen alle Rechte eines türkischen Staatsangehörigen
vorbehalten und zugesichert werden. Dieses Dokument ist in der Bevölkerung
unter dem Titel "Pembe Kart" (Rosakarte) bekannt. Mit der Karte haben die
Personen, die durch Geburt die türkische Staatsbürgerschaft erlangt
haben und erst später durch Erlass des Ministerrates aus der türkischen
Staatsbürgerschaft entlassen werden, sowie deren gesetzliche Nachfolger,
die gleichen Rechte wie türkische Staatsbürger in Sachen des
Wohn-, Reise-, Arbeits-, Investitions-, Handels- und Erbrechts sowie des
Rechts auf An- und Verkauf, Übertragung und Vermietung von beweglichen
Gütern und Immobilien.
Frage: Welche Unterschiede gibt es in puncto Rechte zwischen
den Inhabern der Rosakarte und den türkischen Staatsbürgern?
Antwort: Wie in den Verfassungen aller anderen Staaten ist auch
in der türkischen Republik das Wahlrecht verbunden mit der elementaren
Voraussetzung der "Staats-bürgerschaft". Deswegen haben die Inhaber
der Rosakarte kein Wahlrecht. Die Inhaber der Rosakarte können in
der Türkei im öffentlichen Dienst nicht als Beamte/ Angestellte
arbeiten.
Frage: Können die Inhaber der Rosakarte vom Recht Gebrauch
machen, endgültig in die Türkei zurückzukehren?
Antwort: Die Inhaber der Rosakarte können nicht von dem
Recht Gebrauch machen, bei ihrer endgültigen Rückkehr in die
Türkei ein Auto und Arbeitsmaschinen ohne Zollgebühren in die
Türkei einzuführen. Sie können lediglich ihr Mobiliar ohne
Zollgebühren in die Türkei einführen.
Frage: Ich möchte eine Frau heiraten, die, wie ich auch,
aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen wurde. Wir haben
beide die Rosakarte. Da wir die deutsche Staatsbürgerschaft haben,
werden wir in Deutschland standesamtlich heiraten. Die Eltern meiner zukünftigen
Frau würden es sehr gerne sehen, wenn wir in der Türkei heiraten
würden. Ist eine Trauung in der Türkei möglich?
Antwort: Die Eheschließung zweier türkischer Staatsbürger
mit Rosakarte ist möglich. Da eine Ausstellung von Urkunden durch
eine türkische Behörde nicht möglich ist, weil das Personenstandsregister
den Betroffenen nicht mehr zugänglich ist, müssen sich die Betreffenden
mit ihrer Heiratsbescheinigung, der Geburtsurkunde, dem Personalausweis
oder dem Reisepass und der Meldebescheinigung an das türkische Standesamt
wenden.
Frage: Ich bin Inhaber einer Rosakarte. Als ich letztes Jahr
in der Türkei eine Immobilie kaufen wollte, wurde mir im Grundbuchamt
gesagt, dass ich mit dieser Karte keine Eintragung machen lassen könne.
Was kann ich in dieser Situation unternehmen?
Antwort: In die alten Pässe der Personen, die aus der türkischen
Staatsbürgerschaft entlassen wurden, wird ein Stempel mit der Inschrift
"gemäß Gesetz Nr. 4112 aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen" gesetzt. Wenn sich die Inhaber der Rosa-karte mit diesem Reisepass
und dem Reisepass des neu erworbenen Staates an eine türkische Behörde
wenden, wird ihren Anträgen stattgegeben.
Frage: Vor vielen Jahren kam ich als Einwanderer in die Türkei
und wurde eingebürgert. Später habe ich die deutsche Staatsbürgerschaft
erworben. Ich möchte nicht wieder türkischer Staatsbürger
werden. Kann ich eine Rosakarte erhalten?
Antwort: Nein, Sie können keine Rosakarte erhalten. Eine
Rosakarte erhalten nur Personen, die durch Geburt die türkische Staatsbürgerschaft
erworben haben und gemäß Gesetz Nr. 4112 aus der türkischen
Staatsbürgerschaft entlassen wurden. Für Personen, die nicht
durch Geburt die türkische Staatsbürgerschaft erworben haben,
wird keine Rosakarte ausgestellt.
Frage: Ich wurde aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen. Wie lange kann ich in der Türkei bleiben?
Antwort: Da Sie aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen wurden, sind Ihre Rechte, bezogen auf Wohn-, Reise-, Arbeits-,
Investitions-, Handels- und Erbrecht sowie das Recht auf An- und Verkauf,
Übertragung und Vermietung von beweglichen Gütern und Immobilien
gemäß Gesetz Nr. 4112 gesichert. Deswegen können Sie unbegrenzt
in der Türkei bleiben.
Frage: Brauche ich eine Wohn- und Arbeitserlaubnis in der Türkei,
wenn ich aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werde?
Antwort: Nein, diese Rechte sind durch das Gesetz Nr. 4112 gesichert.
Frage: Welche Bedingungen muss man zum Erwerb der türkischen
Staatsbürgerschaft erfüllen?
Antwort: Frauen mit ausländischem Pass können während
der Eheschliessung mit einem türkischen Staatsbürger dem Standesbeamten
erklären, dass sie die türkische Staatsbürgerschaft beantragen.
Wenn die Eheschliessung vor einem ausländischen Standesamt durchgeführt
werden sollte, müssen sie innerhalb eines Monats ab dem Datum der
Eheschliessung bei der türkischen Behörde, die für die Registrierung
der Urkunde zuständig ist, diesbezüglich einen schriftlichen
Antrag stellen. Solche Personen werden automatisch eingebürgert.
Frage: Ich bin türkischer Staatsbürger. Meine Ehefrau
ist Italienerin und möchte die türkische Staatsbürgerschaft
erwerben. Welche Unterlagen müssen wir beim Generalkonsulat vorlegen?
Antwort: Eine Ausländerin erhält die türkische
Staatsbürgerschaft, wenn sie in der Türkei wohnhaft ist, die
türkische Sprache beherrscht und einen Antrag auf Einbürgerung
in die Türkei stellt.
Frage: Welche Dokumente sollen die Personen, die aus der türkischen
Staatsbürgerschaft entlassen wurden und wieder eingebürgert werden
möchten, einreichen?
Antwort: Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen wurden und wieder eingebürgert werden möchten, müssen
dem türkischen Generalkonsulat diesbezüglich einen Antrag einreichen.
Das Konsulat wird diesen Antrag an die zuständige Stelle weiterleiten.
Nach Überprüfung der Angelegenheit können diese Personen
wieder eingebürgert werden. Solche Personen bekommen daraufhin vom
Generalkonsulat einen neu ausgestellten Personalausweis sowie einen Reisepass.