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Türkei Aufenthaltsgenehmigung Ikamet

Die Aufenthalts-Genehmigungen (Ikamet) für Ausländer in der Türkei wird wesentlich billiger.
Türkei Aufenthaltsgenehmigung Ikamet
Für Dänen, Niederländer, Briten, Deutsche und Iren wird die Aufenthaltsgenehmigung (Ikamet) für die Türkei beachtlich günstiger. Ab sofort fallen die zu zahlenden Gebühren um über 80%. Für 1 Jahr sind 85 Dollar zu entrichten.

Türkei Kosten Aufenthaltserlaubnis / Kosten Aufenthaltsgenehmigung
(Stand 2014)

Gebühren addieren sich aus:
Kosten für das Heft (IKAMET TEZKERESİ) bei Erstbeantragung 198 TL
+
Steuer für das Visum  308,65 TL
+
Zeitabhängige Gebühr Aufenthaltsgenehmigung:

  • 1 Monat (30 Tage): 25 US-$
  • 2 Monate (60 Tage): 30 US-$
  • 3 Monate (90 Tage): 35 US-$
  • 4 Monate (120 Tage): 40 US-$
  • 5 Monate (150 Tage): 45 US-$
  • 6 Monate (180 Tage): 50 US-$
  • 7 Monate (210 Tage): 55 US-$
  • 8 Monate (240 Tage): 60 US-$
  • 9 Monate (270 Tage): 65 US-$
  • 10 Monate (300 Tage): 70 US-$
  • 11 Monate ( 330 Tage): 75 US-$
  • 12 Monate (360 Tage): 80 US-$
  • 1 Jahre (365 Tage): 85 US-$
  • 2 Jahre (730 Tage): 145 US-$
  • 3 Jahre (1095 Tage): 205 US-$
  • 4 Jahre (1460 Tage): 265 US-$
  • 5 Jahre (1825 Tage): 325 US-$
Keine Gebühr zahlen für die Aufenthaltsgenehmigung:
Tschechien, Dänemark, Irland, Kosovo, Nepal, Sri Lanka, Syrien, Türkmenistan, Nordzypern, Aserbeidschan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Armenien, Südafrika, Kroatien, Irak, Iran, Kasachistan, Südzypern, Luxemburg, Mazedonien, Malta, Russland, Neuseeland.

Auch Keine Gebühr zahlen mit türkischen Staatsbürgern verheiratete Österreicher, Deutsche und deren Kinder.

Ausländer, die sich in der Türkei länger als die Dauer, die das Visum oder die Visumbefreiung gewährleistet oder länger als neunzig Tage befinden werden müssen eine Aufenthaltsgenehmigung einholen. Falls die Aufenthaltsgenehmigung nicht innerhalb von sechs Monaten verwendet wird, verliert sie ihre Gültigkeit.

Aufenthaltsgenehmigung beantragen / Ikamet


1. Der Antrag für Aufenthaltsgenehmigung wird an die Konsulate in dem Land gestellt, in dem der Ausländer sich gesetzlich aufhält oder dessen Staatsbürger er ist. Die ersten Anträge für den Aufenthalt können nur bis zum 31.12.2014 an die Alanya Polizeidirektion Ausländerbehörde gestellt werden.
2. Ausländer die eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen, müssen einen Reisepass vorweisen, der länger als die Dauer der beantragten Aufenthaltsgenehmigung gültig ist.
3. Falls die für den Antrag erforderlichen Informationen und Unterlagen fehlen, wird die Bewertung des Antrages verschoben, bis die Mängel beseitigt sind. Die fehlenden Informationen und Unterlagen werden dem Sacharbeiter mitgeteilt.
4. Die Anträge werden spätestens innerhalb von neunzig Tagen abgeschlossen.
5. Die Verfahren für die Verweigerung der Aufenthaltsgenehmigung werden der betroffenen Person zugestellt.

Voraussetzung für die Aufenthaltsgenehmigung / Ikamet


1. Formular (wird bei der Ausländerbehörde vorgelegt)
2. Foto (4 Stück)
3. Kopie des Reisepasses (die Seite mit dem Foto und dem Einreisestempel)
4. Finanzamt-Beleg für die Gebühr (wird zusammen mit dem von der Ausländerbehörde erteiltem Dokument an das Finanzamt gezahlt)
5. Einkommensbescheinigung (für Rentner, notariell beglaubigte Übersetzungen der Rentenbescheinigung, für die anderen Ausländer Sparbuch Kopie oder Geldwechsel-Beleg bei der PTT oder Bank Für eine 6 Monate lange Aufenthaltsgenehmigung müssen 3000 $ und für eine 1 jährige Aufenthaltsgenehmigung müssen $ 6000 vorgelegt werden)
6. Grundbuchauszug Kopie oder notariell beglaubigte Kopie eines Mietvertrags (falls der Grundbuchauszug ein älteres Datum aufweist, muss vom Grundbuchamt eine "Immobilien Angaben" Bescheinigung mit einem aktuellem Datum eingeholt werden)
7. Krankenversicherung (die Versicherung muss die ambulante, stationäre Krankenhausbehandlung, Arzneimittelkosten und medizinischen Versorgungskosten decken. Falls der Ausländer eine Versicherung in seinem Land besitzt, dass diese Bedingungen erfüllt, muss er eine notariell beglaubigte Übersetzung vorlegen)
8. Aufenthaltsgenehmigung Antragsformular (wird von der Ausländerbehörde ausgehändigt)
9. Falls erforderlich legt die Person, welche die Referenz des Ausländers ist, beim Notar eine Verpflichtungserklärung ab. (Die Person, welche die Referenz des Ausländers ist, darf nicht vorbestraft sein und ihre offizielle Wohnsitzadresse muss in Deutschland gemeldet sein)
10-Falls erforderlich, durch die zuständige Behörde vom Land dessen Staatsbürger er ist, ausgestellter Strafregisterauszug

Mit Mietwohnung oder Yacht erhalten Erstbeantrager max 2 Jahre, Immobilienbesitzer 5 Jahre. Seit 2014 gibt es eine Möglichkeit der unbefristeten Aufenthaltserlaubnis für Ausländer, die sich mehr als 8 Jahre im Land aufgehalten haben. Voraussetzungen und Kosten sind derzeit noch nicht bekannt gegeben.

Achtung!: Abgelaufene Aufenthaltsgenehmigungen / Visa können NICHT verlängert werden, diese müssen neu beantragt werden.

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