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Türkische Staatsbürgerschaft beantragen, abgeben, ablegen

Türkische Staatsbürgerschaft beantragen, abgeben, ablegen
 Türkisches Konsulat
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Unsere türkischen Landsleute, die die türkische Staatsbürgerschaft abgeben oder ablegen wollen, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erwerben, müssen ihrem Antrag folgende Dokumente beilegen:
  • Einbürgerungszusicherung: wird von der Bezirksregierung ausgestellt;
  • die Reisepässe der Eltern sowie die Personalausweise der Personen, auf deren Namen die Einbürgerungszusicherung ausgestellt wurde,
  • 8 Lichtbilder (für Personen über 18 Jahre) (2 Lichtbilder für die Rosakarte),
  • Kinder über 15 Jahre, die zusammen mit ihren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben möchten, müssen sich mit den diesbezüglichen Anträgen persönlich an das Generalkonsulat wenden.
  • Die Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden, erhalten nach dem Einziehen ihrer Reisepässe und Personalausweise "ein Dokument, um ihre Rechte gemäß Gesetz Nr. 4112 zu sichern". Dieses Dokument dient als Nachweis des Wohn-, Reise-, Arbeits-, Investitions- und Handelsrechts, bei Erbangelegenheiten und als Nachweis der Rechte beim Kauf, Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien.


Wichtiger Vermerk!

  • Minderjährige Kinder werden mit ihren Eltern zusammen aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen. Die Kinder können nicht nur mit der Mutter oder nur mit dem Vater aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden.


Sonderfälle:

  • Wenn ein Elternteil Staatsangehöriger eines anderen Staates ist,
  • wenn das Sorgerecht für das Kind durch ein Gerichtsurteil der Mutter oder dem Vater übertragen wurde,
  • wenn die Mutter oder der Vater verstorben ist,
  • wenn das Kind oder die Kinder unehelich sind,
können sie mit der Mutter oder dem Vater aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werden.

In solchen Fällen müssen sich diese Personen mit der Einbürgerungsurkunde persönlich an das Generalkonsulat wenden.

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