Aufschub des Militärdienstes
Deutschland
Österreich
Schweiz
Vom Wehrpflichtigen zwecks ersten Aufschubs des
Militärdienstes vorzulegende Dokumente:
-
Personalausweis und Reisepass,
-
Arbeitserlaubnis in Original und Fotokopie (die Wehrpflichtigen, die im
Pass einen Eintrag über eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis oder
eine Aufenthaltsberechtigung haben, brauchen keine Arbeitserlaubnis vorzulegen),
-
Arbeitsbescheinigung und Verdienstbescheinigung des letzten Monats, woraus
ersichtlich ist, dass der Betreffende in einem Arbeitsverhältnis steht,
in Original und Fotokopie,
-
Fotokopie der Seite im Reisepass, auf der die Aufenthaltserlaubnis eingetragen
ist,
-
drei Lichtbilder,
-
Arbeitgeber/Selbständige: Gewerbeschein in Original und Fotokopie,
-
Arbeitslose: eine Bescheinigung vom Arbeitsamt, aus der ersichtlich ist,
dass der Betreffende arbeitslos ist, in Original und Fotokopie, oder Arbeitslosengeldbescheid
in Original und Fotokopie.
Zwecks zweiten Aufschubs oder später vorzulegende Dokumente:
-
Personalausweis und Reisepass,
-
Arbeitserlaubnis in Original und Fotokopie,
-
Arbeitsbescheinigung in Original und Fotokopie,
-
Fotokopie der Aufenthaltserlaubnis,
-
Arbeitslose: eine Bescheinigung vom Arbeitsamt, aus der ersichtlich ist,
dass der Betreffende arbeitslos ist, oder Arbeitslosengeldbescheid.
Wehrdienstangelegenheiten der Schüler/Studenten:
-
Bezugsformular (zu erhalten beim Bildungsattaché),
-
Schul- oder Studienbescheinigung neueren Datums,
-
Personalausweis und eine Fotokopie,
-
Reisepass,
-
5 Lichtbilder,
-
Fotokopie der Arbeitserlaubnis der Mutter oder des Vaters.
Personen, die nach Erwerb des deutschen Abiturs studieren:
-
Bezugsformular (zu erhalten beim Bildungsattaché),
-
7 Lichtbilder,
-
Studienbescheinigung in Original und Übersetzung (zweifach),
-
Personalausweis mit 2 Fotokopien,
-
Abiturzeugnis mit 2 Fotokopien,
-
Aufforderungsschein zum Militärdienst (vorzulegen von Männern
im Wehrdienstalter, ausgestellt vom zuständigen Wehrkreis),
-
Reisepass,
-
10 Briefmarken im Wert von DM 1.10
Personen, die nach Bestehen der Universitätsaufnahmeprüfung
in der Türkei zum Studium nach Deutschland gekommen sind:
-
Bezugsformular (zu erhalten beim Bildungsattaché),
-
Abschlusszeugnis des Gymnasiums im Original und 2 Fotokopien,
-
Akzeptation,
-
Ergebnisbescheinigung der 1. Stufe der Universitätsaufnahmeprüfung
(ÖSS),
-
Ergebnisbescheinigung der 2. Stufe der Universitätsaufnahmeprüfung
(ÖYS),
-
Personalausweis und 3 Fotokopien,
-
Aufforderungsschein zum Militärdienst,
-
Personen, die Pflichtarbeit leisten müssen: Bescheinigung über
die Pflichtarbeit,
-
Kündigungsbescheid (für Beamte im Staatsdienst),
-
7 Lichtbilder,
-
10 Briefmarken im Wert von DM 1.10.
Die Wehrpflichtigen, die nach dem Studienabschluß in der
Türkei im Ausland ihre Master- oder Doktorarbeit schreiben (ohne Aktenlegung
als Sonderstudent beim Kultusministerium der Türkischen Republik ins
Ausland gegangene Studenten):
-
Bezugsformular (zu erhalten beim Bildungsattaché),
-
Universitätsdiplom im Original und 3 Fotokopien,
-
Akzeptation,
-
Personalausweis und 3 Fotokopien,
-
Aufforderungsschein zum Militärdienst,
-
Personen, die Pflichtarbeit leisten müssen: Bescheinigung über
die Pflichtarbeit,
-
Kündigungsbescheid (für Beamte im Staatsdienst),
-
7 Lichtbilder,
-
10 Briefmarken in Wert von DM 1.10.
-
Die Betreffenden müssen sich an den Bildungsattaché wenden.
Dokumente für den Antrag auf Ausgleichszahlung für
den Militärdienst:
-
Letztes Musterungsformular, ausgehändigt vom Generalkonsulat, ausgefüllt
und unterschrieben von zwei Ärzten unabhängig voneinander,
-
Einzahlungsbeleg im Original und 2 Fotokopien,
-
Arbeitserlaubnis, Arbeitsbescheinigung oder Bescheinigung des Arbeitsamts
über Arbeitslosigkeit und Fotokopien derselben,
-
Fotokopien aller beschrifteten Seiten des Reisepasses,
-
4 Lichtbilder.
Selbständige und Arbeitgeber:
-
Bescheinigung darüber, dass der Betreffende im Ausland in Besitz einer
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis ist und mindestens drei Jahre lang als
Selbständiger tätig war.
Seeleute:
-
Bescheinigung, aus der ersichtlich ist, dass der Betreffende mit einem
Arbeitsvertrag mindestens drei Jahre lang auf Schiffen mit ausländischer
Flagge gearbeitet und seinen Lohn in Devisen ausbezahlt bekommen hat.
Vermerk!
-
Um einen Antrag auf Befreiung vom Militärdienst durch Ausgleichszahlung
stellen zu können, muss der Betreffende bereits mindestens seit drei
Jahren im Ausland leben und in Besitz einer Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis
sein sowie ein Jahr tatsächlich gearbeitet haben.
-
Für diejenigen, die vor dem 01. Juni 1992 im Ausland in Besitz von
Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis waren, genügt ein einjähriger
Aufenthalt im Ausland.
-
Die Gesamtausgleichssumme für die Befreiung vom Militärdienst
beläuft sich auf DM 10.000; die erste Rate beträgt DM 2.500.
Der Restbetrag von DM 7.500 kann bis zur Beendigung des 38. Lebensjahres
in drei gleich großen Raten bezahlt werden. Der Betrag kann natürlich
auch sofort vollständig bezahlt werden.
-
Die Grundausbildung beträgt einen Monat.
-
Die Termine: 13.-15. März, 13.-15. Juni, 13.-15. September, 13.-15.
Dezember.
-
Die Wehrpflichtigen, die ihrem Militärdienst durch die Ersatzzahlung
Genüge tun wollen, müssen mindestens 6 Monate vor dem Termin,
den sie gewählt haben, ihre gesamten Dokumente eingereicht haben.
-
Nach Beendigung des 38. Lebensjahres kann der Militärdienst durch
Ausgleichszahlung nicht mehr abgeleistet werden.
-
Diejenigen, die die Voraussetzungen zur Ableistung des Militärdienstes
durch Ausgleichzahlung haben, also alle Arbeiter und Selbständigen,
die im Ausland einen Beruf oder eine Kunst ausüben und seit mindestens
drei Jahren in Deutschland leben, werden praktisch von der Verpflichtung
befreit ihren Militärdienst bis Vollendung des 38.Lebensjahres alle
drei Jahre verschieben zu lassen, wenn sie eine Genehmigung zur Ausgleichszahlung
erhalten.
Behinderte Wehrpflichtige:
-
Das Formular für die letzte Musterung, ausgestellt vom Generalkonsulat
muss von zwei Ärzten unabhängig voneinander ausgefüllt und
unterschrieben werden,
-
ausführliches ärztliches Gutachten über die Behinderung,
ausgestellt von zwei Ärzten unabhängig voneinander,
-
eine Bescheinigung vom zuständigen Gesundheitsamt,
-
Übersetzungen der ärztlichen Gutachten ins Türkische,
-
bei ersichtlicher Behinderung ein Ganzkörperfoto in Shorts.
|
|