Frage: An wen muss man sich zur Entlassung
aus der türkischen Staatsbürgerschaft wenden und welche Dokumente
braucht man dazu?
Antwort: Türkische Staatsbürger, die aus der türkischen
Staatsbürgerschaft entlassen werden möchten, müssen sich
mit der Einbürgerungszusicherung, mit zwei Lichtbildern, mit dem Personalausweis
und dem Reisepass persönlich an das zuständige Generalkonsulat
wenden.
Frage: Verliere ich meine Rechte in der Türkei, wenn ich
aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen werde?
Antwort: Nein. Damit die Personen, die aus der türkischen
Staatsbürgerschaft entlassen werden, ihre Rechte in der Türkei
nicht verlieren, wurden die notwendigen gesetzlichen Regelungen vorgenommen.
Diese Personen erhalten vom Generalkonsulat einen Ausweis, die so genannte
"Rosakarte" (Pembe Kart). Es ist gesetzlich festgelegt, dass die Inhaber
einer solchen Karte sowie deren Nachfolger die gleichen Rechte wie die
türkischen Staatsbürger haben in Sachen des Wohn-, Reise-, Arbeits-,
Investitions-, Handels- und Erbrechts sowie des Rechts auf An- und Verkauf,
Übertragung und Vermietung von beweglichen Gütern und Immobilien.
Frage: Ich und meine Ehefrau/mein Ehemann wurden aus der türkischen
Staatsbürgerschaft entlassen und sind im Besitz von Rosakarten. Meine
Ehefrau/mein Ehemann hat eine erneute Einbürgerung in die türkische
Staatsbürgerschaft gestellt, hat jedoch bis jetzt keine Antwort erhalten.
In der Zwischenzeit ist unser Kind zur Welt gekommen. Daraufhin wurde die
Geburts-urkunde des Kindes in die Türkei geschickt. Das Konsulat teilte
uns mit, dass das Standesamt unser Kind nicht ins Register eingetragen
habe und die Geburtsurkunde mit dem Hinweis zurückgeschickt habe,
dass wir keine türkischen Staatsbürger mehr sind.
Antwort: Nach Erhalt der türkischen Staatsangehörigkeit,
müssen Sie den Antrag auf Registrierung Ihres Kindes erneut stellen.
Frage: Wir wollen als Familie einen Antrag auf Erhalt der deutschen
Staatsangehörigkeit stellen. Von der deutschen Behörde haben
wir die Einbürgerungszusicherung, ausgestellt auf unsere Namen, erhalten.
Wir wollen nun einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft
stellen. Wir sind eine fünfköpfige Familie. Welche Urkunden und
Dokumente müssen wir dem Konsulat vorlegen.
Antwort: Sie müssen sich mit ihrer Ehefrau/Ihrem Ehemann
und mit den Kindern über 15 Jahre zusammen an das Konsulat wenden.
Sie müssen die Reisepässe und die Personalausweise der Familienangehörigen,
je sechs Fotos von Ihnen und ihrer Ehefrau/Ihres Ehemannes, die Einbürgerungszusicherung
in Original und Kopie beim Konsulat vorlegen.
Frage: Ich möchte als Mutter von zwei Kindern mit meinen
Kindern zusammen die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Ich bin
von meinem Mann geschieden, wobei mir das Sorgerecht für die Kinder
durch Gerichtsurteil übertragen wurde. Die deutsche Behörde hat
bereits eine Einbürgerungszusicherung für uns alle ausgestellt.
Meine Kinder sind sieben und siebzehn Jahre alt. Was muss ich zur Entlassung
aus der türkischen Staatsbürgerschaft unternehmen?
Antwort: Nach der Scheidung hätten Sie einen neuen Personalausweis
beantragen müssen. Auch die Zusicherung muss entsprechend Ihrem jetzigen
Familienstand ausgestellt sein. Sie müssen das Gerichtsurteil, aus
dem ersichtlich ist, dass Sie das Sorgerecht für die Kinder haben,
im Original und in zweifacher Kopie, die Personalausweise der Kinder und
die Einbürgerungszusicherung in Original und Kopie, sechs Lichtbilder
von Ihnen, Ihren Personalausweis und Ihren Reisepass vorlegen. Ihr siebzehnjähriges
Kind muss Sie zum Konsulat begleiten.
Frage: Ich, meine Ehefrau/mein Ehemann möchten aus der türkischen
Staatsbürgerschaft austreten. Wir haben ein 18-jähriges Kind,
das geistig behindert ist. Wie wird das Kind aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen?
Antwort: Die juristischen Angelegenheiten geistig Behinderter,
die älter sind als 18 Jahre, werden durch einen Vormund wahrgenommen,
der durch das Amtsgericht ernannt wurde. Auch wenn bereits für eine
geistig behinderte Person ein Vormund ernannt worden sein sollte, ist zur
Durchführung der Angelegenheit der Entlassung aus der Staatsbürgerschaft
ein gesondertes gerichtliches Urteil erforderlich.
Frage: Ich hatte einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen
Staatsbürgerschaft gestellt als ich noch ledig war. Vor kurzer Zeit
habe ich jedoch geheiratet und führe den Namen meines Ehemannes. Ich
habe auch einen neuen Personalausweis ausgestellt bekommen. Was ist zusätzlich
zu tun?
Antwort: Ihnen werden eine Erlaubnisurkunde für den Erwerb
einer fremden Staatsbürgerschaft sowie eine Urkunde über die
Entlassung aus der türkischen Staatsbürgerschaft auf Ihren neuen
Namen ausgestellt. Deswegen müssen Sie Ihre neuen Angaben dem Innenministerium
mitteilen. Bringen Sie Ihren neuen Personalausweis persönlich zum
Generalkonsulat oder schicken Sie ihn per Post zu.
Frage: Ich, meine Ehefrau/mein Ehemann und unsere drei Kinder
haben beim Konsulat einen Antrag auf Entlassung aus der türkischen
Staatsbürgerschaft gestellt. Wir haben jedoch nun Abstand von der
Absicht genommen, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen. Was
sollten wir in dieser Situation nun unternehmen?
Antwort: Wenn Sie mit Ihrer Ehefrau/Ihrem Ehemann beim Generalkonsulat
einen erneuten Antrag auf Annulierung des ersten Antrages stellen, wird
Ihr Ersuchen vom Innenministerium bearbeitet.
Frage: Ich habe eine fünfjährige Tochter, die unehelich
ist und den Familiennamen ihres Vaters trägt. Ich möchte mit
meiner Tochter die deutsche Staatsbürgerschaft annehmen. Meine Tochter
ist in Besitz eines türkischen Personalausweises. Die deutsche Behörde
hat bereits für mich und meine Tochter eine Einbürgerungszusicherung
ausgestellt. Was müssen wir jetzt tun?
Antwort: Es ist ersichtlich, dass der Vater Ihrer Tochter entsprechend
einer Amnestie das Kind in sein Personenstandsregister eintragen ließ.
Um zukünftigen Problemen vorzubeugen, sollten Sie erst eine Entlassung
aus der türkischen Staatsbürgerschaft beantragen, wenn ein türkisches
Gericht Ihnen das Sorgerecht für das Kind überträgt. Dann
können Sie sich mit diesem gerichtlichen Urteil, mit dem Per-sonalausweis
Ihrer Tochter, mit Ihrem Reisepass, Ihrem Personalausweis und sechs Lichtbildern
an das Konsulat wenden.
Frage: Wird mein Reisepass eingezogen, wenn ich einen Antrag
auf Ent-assung aus der türkischen Staatsbürgerschaft stelle?
Antwort: Der türkische Reisepass wird erst dann eingezogen,
wenn Sie die endgültige Entlassungsurkunde erhalten haben.
Frage: Ist das Einverständnis meiner Ehefrau/meines Ehemannes
ausreichend, damit mein Kind zusammen mit mir aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen wird?
Antwort: Wenn Ihre Ehefrau/Ihr Ehemann nicht aus der Staatsbürgerschaft
entlassen werden will, wird das Einverständnis Ihrer Ehefrau/Ihres
Ehemannes nicht ausreichen, damit Ihr Kind aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen wird.