Türkische Staatsbürgerschaft beantragen, ablegen
Deutschland
Österreich
Schweiz
Unsere türkischen Landsleute, die die türkische
Staatsbürgerschaft abgeben oder ablegen wollen, um die deutsche
Staatsbürgerschaft zu erwerben, müssen ihrem Antrag folgende
Dokumente beilegen:
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Einbürgerungszusicherung: wird von der Bezirksregierung ausgestellt;
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die Reisepässe der Eltern sowie die Personalausweise der Personen,
auf deren Namen die Einbürgerungszusicherung ausgestellt wurde,
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8 Lichtbilder (für Personen über 18 Jahre) (2 Lichtbilder für
die Rosakarte),
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Kinder über 15 Jahre, die zusammen mit ihren Eltern die deutsche Staatsbürgerschaft
erwerben möchten, müssen sich mit den diesbezüglichen Anträgen
persönlich an das Generalkonsulat wenden.
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Die Personen, die aus der türkischen Staatsbürgerschaft entlassen
werden, erhalten nach dem Einziehen ihrer Reisepässe und Personalausweise
"ein Dokument, um ihre Rechte gemäß Gesetz Nr. 4112 zu sichern".
Dieses Dokument dient als Nachweis des Wohn-, Reise-, Arbeits-, Investitions-
und Handelsrechts, bei Erbangelegenheiten und als Nachweis der Rechte beim
Kauf, Verkauf und bei der Vermietung von Immobilien.
Wichtiger Vermerk!
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Minderjährige Kinder werden mit ihren Eltern zusammen aus der türkischen
Staatsbürgerschaft entlassen. Die Kinder können nicht nur mit
der Mutter oder nur mit dem Vater aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen werden.
Sonderfälle:
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Wenn ein Elternteil Staatsangehöriger eines anderen Staates ist,
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wenn das Sorgerecht für das Kind durch ein Gerichtsurteil der Mutter
oder dem Vater übertragen wurde,
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wenn die Mutter oder der Vater verstorben ist,
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wenn das Kind oder die Kinder unehelich sind,
können sie mit der Mutter oder dem Vater aus der türkischen Staatsbürgerschaft
entlassen werden.
In solchen Fällen müssen sich diese Personen mit der Einbürgerungsurkunde
persönlich an das Generalkonsulat wenden.
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