Wie wird die Einbürgerung in Deutschland erleichtert?

Einbürgerung in Deutschland
AA / HaberTürk, DW

Die geplante Gesetzesänderung zur Einbürgerung in Deutschland soll den Übergang zur Staatsbürgerschaft erleichtern. Aber wie? Wir haben die neue Staatsangehörigkeitsreform übersichtlich in Rubriken zusammengefasst.

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP berät über den Gesetzentwurf zur Erleichterung des Erwerbs der deutschen und der doppelten Staatsbürgerschaft. Der Gesetzentwurf tritt in Kraft, sobald er im Bundestag und im Bundesrat verabschiedet ist. Nach Angaben des Bundesinnenministeriums leben in Deutschland 12 Millionen Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit. Davon leben 5,3 Millionen seit mindestens 10 Jahren in Deutschland. Der zur Diskussion stehende Entwurf einer Gesetzesänderung steht auch in engem Zusammenhang mit den in Deutschland lebenden türkischstämmigen Menschen.

Welche Änderungen im deutschen Staatsangehörigkeitsrecht sind geplant? Welche Erleichterungen sind für Menschen türkischer Herkunft vorgesehen?

Verkürzung der Einbürgerungsfrist

Wer aus einem anderen Land legal nach Deutschland einreist, kann in der Regel nach fünf Jahren die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen. Derzeit sind es acht Jahre. Wenn „besondere Integrationserfolge“ nachgewiesen werden, kann diese Frist auf drei Jahre verkürzt werden. Dazu gehören „gute Deutschkenntnisse, ehrenamtliches Engagement, schulische oder berufliche Erfolge“. Wer diese Kriterien erfüllt, kann drei Jahre nach der Einreise die deutsche Staatsbürgerschaft beantragen.

Wegbereiter der doppelten Staatsbürgerschaft für Türken

Eine der wichtigsten Änderungen, die die Reform mit sich bringen wird, ist die Frage der doppelten Staatsbürgerschaft. Sie ist vor allem für in Deutschland lebende Menschen türkischer Herkunft wichtig. Bisher konnten nur Menschen aus Ländern der Europäischen Union (EU) und der Schweiz sowie aus dem Iran, dem Libanon, Afghanistan und Syrien, die keine Entlassung aus der Staatsbürgerschaft zulassen, die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen. Im vergangenen Jahr kam die Ukraine hinzu. Türkische Staatsangehörige und Bürger einiger anderer Staaten haben dagegen keinen Anspruch auf die doppelte Staatsbürgerschaft. In Deutschland können Personen, die vor dem Jahr 2000 eingebürgert wurden, ihre doppelte Staatsbürgerschaft nach dem Staatsangehörigkeitsgesetz behalten. Mit der geplanten Novellierung wird der Weg zur doppelten Staatsbürgerschaft jedoch wieder geöffnet.

Die Bundesregierung weist darauf hin, dass viele Menschen wegen der alten Regelung „zögern“, die deutsche Staatsbürgerschaft anzunehmen und meint, dass „auch emotionale Bindungen an das Herkunftsland der Person oder ihrer Familie wirksam sind“. Mit der neuen Regelung können türkische Staatsangehörige die deutsche Staatsangehörigkeit beantragen, ohne ihre eigene Staatsangehörigkeit aufgeben zu müssen. Die Unmöglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft wird von Migrantenorganisationen und türkischen Verbänden in Deutschland seit Jahren heftig kritisiert.

Einbürgerung in Deutschland für ältere Zuwanderergenerationen nur noch durch mündliche Prüfung

Ältere Zuwanderergenerationen werden bei der Einbürgerung nur noch mündlich geprüft. Sie müssen ihre Staatsangehörigkeit nicht aufgeben, um die deutsche Staatsbürgerschaft zu erhalten. Die Erleichterung der Einbürgerung für die erste Zuwanderergeneration wird im Gesetzentwurf damit begründet, dass „die Lebensleistung dieser Generation gewürdigt werden soll“. Zu dieser Generation gehören diejenigen, die vor 1974 nach Deutschland und vor 1990 in die Deutsche Demokratische Republik (DDR) gekommen sind.

Wer kann nicht deutscher Staatsbürger werden?

Der neue Gesetzentwurf soll verhindern, dass Menschen, die antisemitisch, rassistisch, fremdenfeindlich oder menschenrechtsverletzend eingestellt sind, die deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. „Dies ist mit dem im Grundgesetz verankerten Grundsatz des Schutzes der Menschenwürde unvereinbar“, heißt es in dem Gesetzentwurf.

Die neue Regelung verpflichtet die Staatsanwaltschaften, bei der Prüfung von Einbürgerungsanträgen zu erfragen, ob der Antragsteller antisemitische, rassistische oder fremdenfeindliche Straftaten begangen hat.