Türkei: Start des Austauschs von Bank- und Steuerdaten mit Deutschland

Bank-und-Steuerdaten Türkei

Der Austausch von Bank- und Steuerdaten zwischen der Türkei und dem deutschen Finanzamt wird ab dem 30. September dieses Jahres umgesetzt.

Geteilt werden Informationen über finanzielle Einkünfte in der Türkei von türkischstämmigen Menschen, die in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Österreich leben.

Im Rahmen der „Multilateralen Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Austausch von Finanzkontoinformationen (AIA)“ hat die Türkei erstmals in diesem Jahr mit Ländern den Informationsaustausch zu Steuerzwecken begonnen, in den der Bevölkerungsanteil türkeistämmiger Menschen hoch ist.

Zu diesen Ländern gehört Deutschland, Frankreich, Niederlande, Belgien und Österreich.

Wie wirkt sich das auf Türken in Deutschland aus?

Einkünfte von Personen, die in diesen Ländern wohnhaft sind und in den Jahren 2019 und 2020 über Einlagenkonten oder Versicherungspolicen in der Türkei verfügten, werden nun von den türkischen Behörden an die zuständigen Stellen in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden, Belgien und Österreich übermittelt.

Obwohl die Türkei seit 2018 sich im Rahmen des AIA zum Informationsaustausch verpflichtet hat, erfolgte die Umsetzung des Abkommens nicht. Diese Haltung Ankaras wurde kritisiert und als ein Bemühen gewertet, dass die Entstehung von Einkommen und Vermögen verschleiert, indem sie Finanzinformationen von Menschen türkischer Herkunft in die entsprechenden Länder nicht weitergegeben hat.

Ende Mai ordnete der türkische Präsident Recep Tayyip Erdogan per Dekret die Vollziehung des diesbezüglichen Beschlusses nun persönlich an.

Im Rahmen des Gegenseitigkeitsprinzips werden auch die Einkommens- und Vermögensverhältnisse derjenigen, die in der Türkei ansässig sind und in Deutschland Investitionen tätigen, von Deutschland mit der Türkei geteilt.

Was passiert mit den von der Türkei geteilten Bank- und Steuerdaten in Deutschland?

Diese Finanzinformationen, die die Türkei über Personen mit Wohnsitz in Deutschland übermittelt, werden an das Bundeszentralamt für Steuern in Bonn übermittelt. Die gemeldeten Daten beziehen sich rückwirkend immer auf das vorangegangene Kalenderjahr.

Die Meldungen der Türkei werden über das Bundeszentralamt ab Oktober des Meldejahres an die zuständigen Finanzämter am Wohnsitz weitergegeben. Sie gleichen die Angaben der Türkei mit den Steuererklärungen in Deutschland ab und prüfen auf richtige oder unvollständige Erklärungen.

Welche Folgen sind im Betrugsfall zu erwarten?

Laut Finanzexperten würden Finanzinformationen zwar erst seit 2019 ausgetauscht, doch seien Finanzämter im Betrugsverdacht in der Lage, rückwirkend Steuern für 10 Jahre zu verlangen.

Mit anderen Worten, wenn die Finanzämter bei der Prüfung der Angaben 2019 und 2020 feststellen, dass ein in Deutschland ansässiger Steuerpflichtiger seine in der Türkei erbrachten Einkünfte nicht in die Steuererklärung in Deutschland einbezieht und die Steuer hinterzieht, sind deutsche Behörden auf Grundlage der Informationen berechtigt, eine Schätzung der Einkünfte für die Vorjahre vorzunehmen.