Regierungspartner einigen sich auf Staatsbürgerschaftsreform

Staatsbürgerschaftsreform
DHA / Hürriyet

In Deutschland hat sich die Regierung auf eine neue Staatsangehörigkeitsrechtsreform geeinigt, die die doppelte Staatsbürgerschaft ermöglicht.

Die Regierungskoalition aus SPD, Grünen und FDP hat sich laut Medienberichten auf eine Gesetzesänderung geeinigt, die den Wechsel in die deutsche Staatsbürgerschaft erleichtern soll.

Danach wird die für die Einbürgerung erforderliche Voraussetzung eines mindestens achtjährigen rechtmäßigen Aufenthalts in Deutschland auf fünf Jahre verkürzt. Dieser Zeitraum kann jedoch auf 3 Jahre verkürzt werden, wenn der Antragsteller gut Deutsch spricht und integriert ist.

Wer sich einbürgern lassen will, muss wie bisher auch in der Lage sein, seinen Lebensunterhalt zu verdienen. Sozialhilfeempfänger können sich nur noch in Ausnahmefällen einbürgern lassen. Vorbestrafte sollen ebenfalls nicht eingebürgert werden können.

Ein weiterer wichtiger Punkt des Gesetzentwurfs ist die Möglichkeit der doppelten Staatsbürgerschaft. Nach bisherigem Recht ist in Deutschland nur eine Staatsangehörigkeit zulässig. Wer die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben will, muss auf die Staatsangehörigkeit seines Herkunftslandes verzichten.

Nach dem deutschen Staatsangehörigkeitsrecht, wie es vor dem Jahr 2000 in Kraft war, war der Erwerb der doppelten Staatsangehörigkeit im Falle der Einbürgerung noch möglich.

Staatsbürgerschaftsreform privilegiert Einwanderer der ersten Generation

Das Gesetz sieht auch eine Reihe von Erleichterungen für Zuwanderer der ersten Generation vor. So können Personen, die nach Deutschland kamen, um hier zu arbeiten und im Ruhestand hier leben, die deutsche Staatsbürgerschaft erwerben, ohne gute Deutschkenntnisse nachweisen zu müssen. Für Personen über 67 Jahre soll die Fähigkeit, sich mündlich auf Deutsch zu verständigen, als Kriterium für die Einbürgerung ausreichen.

Justizminister Dr. Marco Buschmann (FDP) erklärte auf seinem Twitter Account, dass das neue Gesetz die Einbürgerung erleichtern wird.

„Wir erleichtern die Einbürgerung für Menschen, die sich selbst versorgen können. Für diejenigen, die von der Staatskasse leben, werden die Regeln verschärft. Das heißt, es gibt einen Anreiz zu arbeiten; wir wollen die Zuwanderung in den Arbeitsmarkt, nicht zu den Leistungen des Sozialstaates.“

Nach der Beratung im Ministerrat wird der Gesetzentwurf dem Bundesrat und anschließend dem Bundestag zur Zustimmung vorgelegt.