BAföG-Reform: Starthilfe für das Studium in Deutschland

BAföG-Reform Starthilfe
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Die BAföG-Reform der Bundesregierung sieht ab Herbst eine Studienstarthilfe in Höhe von 1.000 Euro vor. Mit dem Geld können dann ein Laptop, Lehrbücher oder der Umzug zum Studienort bezahlt werden.

Nach dem einmaligen Energie- und Heizkostenzuschuss und dem KulturPass für 18-Jährige will die Regierungskoalition nun auch Studierende beim Studienstart unterstützen. Der Reformentwurf, der eine einmalige finanzielle Unterstützung für einkommensschwache Studienanfänger vorsieht, wurde vom Kabinett verabschiedet.

„Hochschulbildung darf nicht vom Einkommen der Eltern abhängen“, sagte die Bildungsministerin von SPD, Grünen und FDP, Bettina Stark-Watzinger, bei der Vorstellung des vom Kabinett beschlossenen Reformpakets. Es ist davon auszugehen, dass sich der vom Kabinett verabschiedete Gesetzentwurf im Laufe der Beratungen im Bundestag noch im Detail ändern wird.

Auffälligste Neuerung der BAföG-Reform ist die „Studienstarthilfe“ in Höhe von 1000 Euro für einkommensschwache Studierende. Mit der Reform der Studienförderung will die Bundesregierung erreichen, dass alle jungen Menschen unter 25 Jahren, die ein Studium aufnehmen und deren Familien Sozialleistungen wie Kindergeld oder Wohngeld beziehen müssen, einmalig in den Genuss dieser neuen Förderung kommen.

Antragstellung der Starthilfe für das Studium

Ab dem kommenden Wintersemester kann die Förderung beantragt werden. Anlaufstelle wird voraussichtlich das Portal „Bafög Digital“ sein, über das Bafög auch online beantragt werden kann. Das Hochladen eines Nachweises über den Bezug der genannten Sozialleistungen und einer Kopie der Immatrikulationsbescheinigung soll nach derzeitiger Planung ausreichen.

Die 1.000 Euro müssen nicht zurückgezahlt werden und werden nicht als Einkommen auf andere Leistungen angerechnet, auch nicht auf das Bafög.

Das Bundesbildungsministerium geht in seinem Gesetzentwurf grob davon aus, dass jährlich rund 15.000 Studienanfänger davon profitieren könnten. Die Zahl der Studienanfänger an deutschen Hochschulen lag im Jahr 2023 bei knapp 480.000.

Nach Angaben von Wikipedia waren im Jahr 2007 insgesamt 14.910 türkische Staatsangehörige, die ihre Hochschulzugangsberechtigung in Deutschland erworben haben, an deutschen Hochschulen eingeschrieben. 14 Prozent der Türkeistämmigen in Deutschland verfügen über eine Hochschulzugangsberechtigung.