Das Visum für die Türkei ist einfacher geworden, aber wer braucht eins?

Visum Türkei
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Die Türkei, ein atemberaubendes und kulturell reiches Land an der Schnittstelle zwischen Europa und Asien, zieht Touristen aus der ganzen Welt an. Mit ihren abwechslungsreichen Landschaften, wunderschönen Stränden und ihrer reichen Geschichte bietet die Türkei ein ideales Umfeld, um sich zu erholen und die Schönheit des Landes zu genießen. Einen Einblick in die Sehenswürdigkeiten bietet der online Türkei Reise- und Stadtführer.

In den letzten Jahren wurde die Beantragung eines Visums für die Türkei erheblich vereinfacht, was das Land zu einem noch attraktiveren Reiseziel für einen erholsamen Urlaub macht.

Wer ist von der Visumpflicht betroffen?

Reisende, die nicht die türkische Staatsangehörigkeit besitzen, benötigen ein Visum, es sei denn, sie sind von der Visumpflicht befreit. Reisende aus ca. 30 europäischen und 50 weiteren Ländern sind von der Visumpflicht für Urlaubs- und Geschäftsreisen befreit.

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise und einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (in einem Zeitraum von 180 Tagen) kein Visum. Neben Deutschland benötigen auch Staatsangehörige aus Belgien, Frankreich, den Niederlanden, Spanien, der Schweiz, Italien, Portugal, der Ukraine und Griechenland kein Visum.

Dies gilt auch für Reisende mit der Staatsangehörigkeit eines anderen EU-Landes und anderer (europäischer) Länder. Zum Beispiel Norwegen, Großbritannien, Albanien, Bosnien und Herzegowina, Kosovo, Montenegro, Republik Moldau, Nordmazedonien, Serbien und Georgien.

Personen, die aus touristischen oder geschäftlichen Gründen in die Türkei einreisen möchten und visumpflichtige Staatsangehörige sind, benötigen ein Visum des Typs C (kurzfristiger Aufenthalt). In diesem Rahmen werden unter anderem die folgenden Arten von Visa ausgestellt:

Touristenvisum Türkei

Das Touristenvisum für die Türkei wird Ausländern ausgestellt, die das Land ausschließlich zu touristischen und Freizeitzwecken besuchen möchten.

Türkei Geschäfts- und Messevisum

Ein Geschäftsvisum wird Drittstaatsangehörigen ausgestellt, die die Türkei ausschließlich aus geschäftlichen Gründen besuchen möchten. Inhaber*innen eines Geschäftsvisums können an Konferenzen, Geschäftstreffen oder anderen kommerziellen Aktivitäten teilnehmen.

Die bisherige Regelung, nach eintägiger Ausreise einen neuen Aufenthalt von 90 Tagen zu begründen, ist nicht mehr möglich. Die Befreiung von der Visumpflicht im oben genannten Rahmen gewährt kein absolutes Recht auf Einreise.

Welche Reisedokumente benötigen Sie für ein Türkei-Visum?

Die Voraussetzungen für die Beantragung eines Visums für die Türkei können sich im Laufe der Zeit ändern, daher ist es sinnvoll, sich bei der türkischen Botschaft oder dem türkischen Konsulat in Ihrem Land nach den derzeit geltenden Bestimmungen zu erkundigen.

Das Visum für die Einreise in die Türkei erfordert im Wesentlichen bei der Beantragung diese Dokumente:

Reisepass: Ein Reisepass oder Reisedokument mit mindestens zwei leeren Seiten, gültig für mindestens sechs Monate. Fügen Sie eine Kopie der ersten Seite mit ihren persönlichen Daten und ggf. früheren Visa bei.

Visumantragsformular: Ein ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular mit zwei biometrischen Lichtbildern, die nicht älter als 6 Monate sind.

Reiseplan: Ein Nachweis über die Reise mit bestätigten Hin- und Rückflugtickets.

Nachweis über die finanziellen Mittel: Bankunterlagen, aus denen hervorgeht, dass Sie die Reise ausreichend finanzieren können.

Nachweis der Erwerbstätigkeit: Beglaubigte Dokumente wie ein Schreiben des Arbeitgebers, eine Studienbescheinigung, eine Immatrikulationsbescheinigung oder eine Rentenbescheinigung, die Ihre Erwerbstätigkeit belegen.

Nachweis der Unterkunft: Informationen über ihre Unterkunft, entweder in Form eines Einladungsschreibens von Verwandten oder Freunden in der Türkei oder in Form einer Bestätigung der Hotelreservierung für die Dauer ihres Aufenthalts.

Reisekrankenversicherung: Nachweis einer Reisekrankenversicherung, die für die gesamte Dauer des Aufenthalts im Land gültig ist.

Für die Einreise in die Türkei sind keine Impfungen erforderlich. Es empfiehlt sich jedoch, den Impfschutz bei einer Reise durch einen Arzt überprüfen zu lassen. Jeder Reisende sollte über den für Deutschland empfohlenen Standardimpfschutz verfügen.

Wie bekomme ich ein elektronisches Türkeivisum?

Das E-Visum berechtigt unabhängig von der Staatsangehörigkeit zur Einreise, sofern der Antrag ordnungsgemäß gestellt wurde und die türkischen Behörden keine Einwände gegen den Aufenthalt haben.

Das E-Visum ist nicht für alle Arten von Reisen geeignet, sondern nur für Geschäfts- und touristische Reisen. Personen, die in die Türkei reisen, müssen vor der Abreise ein e-Visum gemäß den für ihr Land geltenden Bestimmungen auf der E-Visa Website der Türkei beantragen.

Neben den Kreditkarten von Visa und Master Card können auch andere gängige Kredit- und Debitkarten für die Bezahlung des e-Visums verwendet werden.

Eine persönliche Beantragung bei einer Auslandsvertretung (türkisches Konsulat) ist ebenfalls möglich.

Persönliche Gebrauchsgegenstände und Reiseproviant, zoll- und abgabenfrei

Bei der Einreise in die Türkei gelten bestimmte Beschränkungen für die Einfuhr von Genussmitteln und Alkohol. In der Regel gilt folgende zoll- und abgabenfrei Einfuhr.

Zoll für Personen ab 17 Jahren (Alkohol und Tabakwaren ab 18 Jahren erlaubt) gelten die folgenden Höchstmengen für zollfreie Einfuhr in die Türkei: Jeweils bis zu 600 Stück Zigaretten, 100 Stück Zigarillos, 50 Stück Zigarren, 250 g Tabak, 2 l Spirituosen kleiner 22 Vol.-%, 1 l Spirituosen größer 22 Vol.-%, 1 kg Kaffee, 1 kg Tee, 1 kg Schokolade, 1 kg Süßwaren, 600 ml Parfum, EDT oder Lotion, 5 Stück. Hautpflege- oder Toilettenartikel.