Leyla Zana von Wahl ausgeschlossen

Die oberste türkische Wahlbehörde, der Yüksek Seçim Kurulu (YSK), hat 12 kurdischen Politikern die Teilnahme an den Parlamentswahlen am 12. Juni verweigert. Laut Gesetzt darf wer in der Türkei vorbestraft ist und mehr als 12 Monate Haftstrafe erhalten hat nicht für die Parlamentswahlen kandidieren.

Auch die prominente kurdische Politikerin Leyla Zana gehört zu den von der Wahl ausgeschlossenen Politikern. Leyla Zana saß bis 2004 zehn Jahre lang im Gefängnis. Die Kurden-Partei BDP droht deshalb jetzt mit einem Wahlboykott.

Nach bekannt werden der Entscheidung der obersten türkischen Wahlbehörde demonstrierten tausende Menschen in Istanbul und anderen türkischen Städten.