Kommunalwahlen Türkei: Teilnehmende Parteien stehen fest

Kommunalwahlen Türkei
TRT - AA

Der Vorsitzende der YSK, Ahmet Yener, gab bekannt, dass 36 Parteien für die Teilnahme an den Kommunalwahlen am 31. März 2024 in der Türkei qualifiziert sind.

Der Zeitplan für die Kommunalwahlen in der Türkei, die am 31. März 2024 stattfinden werden, hat begonnen.

Ahmet Yener, Vorsitzender der Obersten Wahlbehörde (YSK), gab bekannt, dass sich 36 politische Parteien für die Teilnahme an den am 31. März stattfindenden Kommunalwahlen qualifiziert haben. „Unser Wahlkalender hat am 1. Januar 2024 begonnen“, sagte Ahmet Yener. „In Übereinstimmung mit unserem angekündigten Wahlkalender hat der Oberste Wahlrat in seiner heutigen Sitzung die politischen Parteien identifiziert, die an den allgemeinen Kommunalwahlen am 31. März 2024 gemäß den entsprechenden Artikeln des Gesetzes Nr. 298 teilnehmen werden.

Kommunalwahlen Türkei – Diese 36 Parteien stehen fest

Yener gab die identifizierten politischen Parteien in alphabetischer Reihenfolge wie folgt bekannt:

„Adalet Birlik Partisi, Adalet Partisi, Adalet ve Kalkınma Partisi, Anadolu Birliği Partisi, Anavatan Partisi,  Aydınlık Demokrasi Partisi, Bağımsız Türkiye Partisi, Büyük Birlik Partisi, Büyük Türkiye Partisi, Cumhuriyet Halk Partisi, Demokrasi ve Atılım Partisi, Demokratik Sol Parti, Demokrat Parti, Emek Partisi, Gelecek Partisi, Genç Parti, Güç Birliği Partisi, Hak ve Özgürlükler Partisi, Halkın Kurtuluşu Partisi, Hakların Eşitlik ve Demokrasi Partisi, Hür Dava Partisi, İyi Parti, Memleket Partisi, Millet Partisi, Milliyetçi Hareket Partisi, Milli Yol Partisi, Saadet Partisi, Sol Parti, Türkiye İşçi Partisi, Türkiye Komünist Hareketi, Türkiye Komünist Partisi, Vatan Partisi, Yeniden Refah Partisi, Yenilik Partisi, Yeni Türkiye Partisi ve Zafer Partisi.“

Der Zeitplan für die Kommunalwahlen 2024 in der Türkei

Am 7. Februar werden die Wählerverzeichnisse fertiggestellt und die Wahllokale und Wahlurnen bestimmt, in denen die Wähler ihre Stimme abgeben werden; dieser Prozess wird am 11. Februar abgeschlossen sein.

Die politischen Parteien reichen ihre Kandidatenlisten bis Dienstag, den 20. Februar um 17.00 Uhr ein.

Der Wahlkalender sieht vor, dass die endgültigen Kandidatenlisten bis zum 3. März bekannt gegeben werden müssen.

Am 21. März beginnt die Wahlwerbung und endet am 30. März um 18.00 Uhr. Der Wahltag ist der 31. März, der letzte Sonntag im März.