Frankreich: Verfassungsrat entscheidet über Völkermord-Gesetz

Die Untersuchung zum Völkermord-Gesetz hat der französische Verfassungsrat abgeschlossen. Die Entscheidung des Verfassungsrats zum Gesetz, das die Leugnung des Völkermords an den Armeniern in Frankreich unter Strafe stellt, soll heute bekannt gegeben werden. Dem Rat nahe stehende Kreise gehen davon aus, dass das Schandgesetz vom Verfassungsrat abgelehnt wird. Jedoch kann der von der armenischen Diaspora auf den Rat ausgeübte Druck die Entscheidung des Rats beeinflussen.

Mit dem Völkermord-Gesetz wird die Verleumdung der armenischen Behauptungen mit einer Haftstrafe von einem Jahr und einer Geldstrafe von 45.000 Euro geahndet. Der Verfassungsrat kann nach eigenem Ermessen das Gesetz vollständig ablehnen oder vom Parlament Änderungen fordern. Sollte der Rat eine Änderung des Gesetzes anordnen, würde die Vorbereitung eines neuen Gesetzes erst nach den Wahlen in Frage kommen, da das französische Parlament in März wegen der anstehenden Wahlen in Urlaub treten wird.