Deutschland: Verdeckte Einnahmen aus der Türkei werden übermittelt

Verdeckte Einnahmen Türkei

Ab dem 31. Dezember 2020 wird zwischen der Türkei und Deutschland ein automatischer Informationsaustausch über Vermögen und Kontenbewegungen erfolgen.

Verdeckte Einnahmen, die an den Finanzbehörden vorbeigehen, sollen so offengelegt werden. Ab Ende Dezember sollen zu diesem Zweck gesammelte Kontodaten aus der Türkei an die deutschen Finanzbehörden weitergegeben werden.

Die Behörden erwarten eine Flut von Selbstanzeigen, um einer Strafe zuvorzukommen.

Stichtag der Datenübermittlung ist der 31. Dezember 2020

Demnach sind alle Banken und Versicherungen in der Türkei verpflichtet bestimmte Daten ihrer Kunden an eine zentrale Stelle zu übermitteln. Die an dieser Stelle gesammelten und aufbereiteten Daten werden an Deutschland weitergereicht. Diese Daten werden laut Medienberichten im deutschen Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) daraufhin geprüft, ob Steuern in Deutschland abgeführt wurden.

Betroffen von dem Datenaustausch sind natürliche und juristische Personen mit Wohnsitz in Deutschland, die Verdeckte Einnahmen aus der Türkei haben.

Für die Datenübermittlung wurde der 30. September als Stichtag festgelegt. Aufgrund der Corona-Lage wurde die Übermittlung auf den 31. Dezember 2020 verschoben.

2017 sind bereits aus 50 Ländern die erste Kontoinformation in Deutschland eingegangen. 2014 haben verschiedene Länder eine Vereinbarung über den automatisierten Austausch von Kontodaten ratifiziert. 50 Unterzeichnerländern liefen seither Daten, um verdecktes Vermögen aufzuspüren.