Türkei: Einreiseregelung und Corona-Maßnahmen sind gelockert

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DHA / Cumhuriyet

Die Türkei hat ihre Corona-Maßnahmen für Touristen gelockert. Einreisende über den Luftweg werden nach der 3G-Regel behandelt. Über Land- und Seeweg gilt kein 3G-Nachweis.

Auch eine digitale Einreiseanmeldung ist nicht mehr erforderlich. Somit entfällt auch das Vorzeigen des HES-Codes (QR-Code). Im Freien ist die Maskenpflicht im Land aufgehoben. In Innenräumen gilt je nach Anforderung noch die Pflicht zu einer Maske.

Zu den neuen Regeln gab das Gesundheitsministerium der Türkei offiziell bekannt, dass das Tragen einer Maske im Freien nicht mehr erforderlich ist. Auch in Innenräumen sei sie bei ausreichender Belüftung und der Einhaltung von einem Mindestabstand von 1,5 Metern nicht mehr vorgeschrieben. Im öffentlichen Nahverkehr gelte die Maskenpflicht jedoch weiterhin.

Erforderliche Einreisedokumente für die Türkei

Gemäß der aktuellen Einreiseregelung der türkischen Regierung müssen Reisende ab 12 Jahre aus Deutschland und Österreich bei der Einreise eines der folgenden Dokumente vorlegen:

  • Negatives Ergebnis eines Antigen-Schnelltests, der innerhalb der letzten 48h vor Ankunft durchgeführt wurde.
  • Negatives Ergebnis eines PCR-Tests. Dieser muss innerhalb der letzten 72h vor Ankunft vorgenommen worden sein.
  • Ein Nachweis der vollständigen Impfung mindestens 14 Tage vor dem Reiseantritt (zwei Impfdosen / bei Johnson & Johnson eine Impfdose)
  • Nachvollziehbare Dokumentation der Genesung von einer COVID-19-Infektion. Hier gilt für die Genesung: Höchstens 6 Monate alt und mindestens 28 Tage vor Einreise.

Diese Anforderungen gelten nicht für Transit- und/oder Transferpassagiere.