Türkische Staatsangehörige brauchen „doch“ Visum

Deutschland stellt sich weiterhin stur bei der visumfreien Einreise für türkische Staatsangehörige. Trotz mehrerer Urteile des Europäischen Bundesgerichtshofs, hält die Bundesregierung an ihrer Haltung fest.

Gar die kürzlich Klage von RA Rolf Gutmann beim Europäischen Gerichtshof vermöchte die Bundesregierung nicht zu einer Haltungsänderung. Obwohl die Experten der Klage der türkischen Gymnasiastin Leyla Ecem Demirkan, vertreten durch Rechtsanwalt Rolf Gutmann, großen Erfolg beigemessen hatten, hat die Bundesregierung nach sorgfältiger Prüfung bekanntgegeben, dass es "keinen Grund für eine Änderung der Visapflicht gibt.

In der Antwort des Bundestag auf eine Anfrage der Linke-Bundestagsabgeordneten Sevim Dagdelen wurde bekannt, dass die Anklage von Demirkan beim Ausschuss der Ständigen Vertretung der Bundesrepublik Deutschland bei der Europäischen Union am 07.07.2011 bearbeitet wurde. Anschließend wurde sie auch vom strategischen Komitee für Einwanderung, Grenz- und Asylfragen untersucht.

Die Gremien sind der Ansicht, dass eine passive Dienstleistung die Voraussetzungen der visumfreien Einreise nicht erfüllen würde. Das ist auch die offizielle Haltung der Bundesregierung, die dem Europäischen Gerichtshof weitergeleitet wird. Das steht dem früheren Urteil der deutschen Gerichte und dem des Europäischen Bundesgerichtshofs entgegen.