Türkei: Neues Ausländergesetz in Kraft

Staatspräsident Abdullah Gül hat ein Gesetz unterzeichnet, wonach EU-Kriterien für die Einreise, den Aufenthalt und die Abreise von Ausländern in der Türkei gelten. Heimatlose können sich laut Gesetz mit einem Sonderausweis in der Türkei legal aufhalten.

Ausländern mit einem ununterbrochenen Aufenthalt von mindestens acht Jahren soll eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Opfer von Menschenhandel bekommen eine befristete Aufenthaltserlaubnis von 30 Tagen, um sich von der seelischen Erschütterung erholen zu können.

Verwaltungsgerichte können gegen Abschiebung eingeschaltet werden. Ihr Urteil ist dann jedoch bindend. Die Arbeitserlaubnis gilt von nun an auch als Aufenthaltserlaubnis.

Anträge von Menschen auf internationalen Schutz werden von Präfekturen bearbeitet. Antragsteller sowie deren Familienmitglieder erhalten zunächst vorläufig ein auf sechs Monate befristeten Sonderausweise. Für illegal eingereist oder ausreisende Ausländer fällt eine Geldstrafe an. Türkei Rechte Ausländer