Opfer-Angehörige fordern Aufklärung der Tatumstände nach NSU-Urteil

NSU-Urteil
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Heute endet nach fünf Jahren Prozess die Suche nach der Wahrheit um die Morde und Anschläge des Nationalsozialistischen Untergrunds. Der Vorsitzende Richter des Münchener Oberlandesgerichts, Manfred Götzl, wird im NSU-Urteil über Beate Zschäpe und vier Mitangeklagte urteilen.

Zehn Jahre lang hat der „Nationalsozialistische Untergrund“ quer durch Deutschland rassistisch motivierte Morde verübt.

Das Oberlandesgericht ist nach fünf Jahren und über 430 Verhandlungstagen bereit, seine Entscheidung über die neonazistische Terrorzelle NSU zu treffen, die wegen 10 Morde zwischen 2000 und 2007 angeklagt ist.

Die Hauptbeklagte ist Beate Zschäpe. Sie ist angeklagt wegen Mittäterschaft an den Morden.

Laut Staatsanwaltschaft erschossen Mundlos und Böhnhardt acht Türken, eine griechische Staatsbürgerin und eine Polizistin. Es eines der größten Terrorfälle in Deutschland.

Beate Zschäpe teilte sich eine Wohnung mit Mundlos und Böhnhardt, die 2011 nach einem verfehlten Raubüberfall in einem scheinbaren Selbstmordpakt ums Leben kamen. Die Körper von Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt wurden in einem ausgebrannten Wohnmobil gefunden.

Mundlos und Böhnhardt lebten mit Zschäpe in Zwickau. Sie bildeten laut Staatsanwaltschaft eine geheime Zelle des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU), die das Land durch rassistischen Terror destabilisieren wollte.

Aufklärung auch nach NSU-Urteil

Der NSU-Prozess zeigte gravierende Mängel bei der Überwachung von Neonazis durch den deutschen Staat.

Die Hinterbliebene der Mordopfer wissen immer noch nicht, warum ausgerechnet ein Mitglied ihrer Familie ermordet wurde. Die Angehörigen fordern daher kurz vor der Verkündung des Urteils weitere Aufklärung der Tatumstände.