
Freikauf vom türkischen Militärdienst verabschiedet

In der Türkei sind Männer unter 41 Jahren verpflichtet, Wehrdienst zu leisten. Der Militärdienst kann in der Türkei nicht verweigert werden. Ein Ersatzdienst oder Zivildienst ist ebenfalls nicht möglich.
In der Türkischen Großen Nationalversammlung (TBMM) ist gestern ein Gesetz zum Freikauf vom türkischen Militärdienst verabschiedet worden. Dem neuen Gesetz nach können sich wehrpflichtige Männer über 28 Jahre gegen Zahlung freikaufen. Männer, die vor dem 1. Januar 1988 geboren sind, haben laut der neuen Reglung die Möglichkeit, sich durch Zahlung von 18,000 TL (rund 6.410,713 EUR) von ihrem Wehrdienst freizukaufen. Von dem neuen Gesetz können auch all die Männer profitieren, die aus gesundheitlichen Gründen ihrer Wehrpflicht nicht nachkommen können.
Für junge türkische Männer im Ausland dürfte diese Reglung ein Segen sein. Denn in Deutschland muss keiner mehr von ihnen zur Bundeswehr, weil die Wehrpflicht in Deutschland ausgesetzt wurde (Wehrpflicht von Deutsch-Türken). Bisher mussten alle türkischen Jugendlichen, die neben dem deutschen Pass auch einen türkischen Pass besitzen, noch zur Wehrpflicht in die Türkei. Allein von den Deutsch-Türken werden in den kommenden 4 Jahren mehr als 10.000 volljährig und damit reif für den türkischen Wehrdienst.
Personen, die von diesem Gesetz profitieren wollen, müssen sich innerhalb von zwei Monaten ab dem Datum des Inkrafttretens bei der zuständigen Rekrutierungsstelle im Land melden. Im Ausland lebende türkische Staatsbürger müssen sich an das jeweilige Konsulat in ihrer Nähe wenden.
Die Gelder, die vom türkischen Staat so eingesammelt werden, dienen zur Finanzierung des Militärs.