EU- Ehegattennachzug: Türkei nach Deutschland

Laut einer Mitteilung des EU-Generalanwalts Paolo Mengozzi verstöße der Sprachtest in Deutschland bei Ehepartner aus der Türkei gegen die Vereinbarungen zwischen der EU und der Türkei.

Hintergrund ist, dass die Türkin Naime Dogan Klage gegen die Sprachanforderung beim Ehegattennachzug eingereicht hat. Die Türkin, die weder lesen noch schreiben kann, bekam kein Visum für Deutschland, als sie nach Deutschland zu ihrem Ehemann kommen wollte. Sie klagte vor dem Berliner Verwaltungsgericht. Das Gericht muss nun entscheiden, ob der Sprachtest mit dem europäischen Recht vereinbar ist.

Nach EU-Generalanwalt Mengozzi müssen die Partner auch ohne Sprachkenntnisse nach Deutschland kommen können. Dem Zusatzprotokoll von 1970 nach dürfe sich die Bedingungen für türkische Staatsbürger nicht verschlechtern. Auch die Verteidigung deutscher Behörden, dass man damit gegen die Zwangsehe ankämpfe, könne keine Begründung mehr sein, so der Generalanwalt.

Experten gehen davon aus, dass im Fall der Türkin Naime Dogan die Richter dem EU-Generalanwalt folgen werden, wenn dieser der Meinung ist, dass der Sprachtest bei der Familienzusammenführung dem Abkommen zwischen der EU und der Türkei widerspricht. Sollte das Gericht zu dieser Entscheidung kommen, muss Deutschland seine Bedingungen für die Familienzusammenführung (Ehegattennachzug) ändern.