Doppelte Staatsbürgerschaft: Optionspflicht wurde gelockert

Nach langen Diskussionen hat der Deutsche Bundestag noch vor der Sommerpause am Donnerstag (03.07) den Gesetzentwurf zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes beschlossen. Dadurch wird künftig der Optionszwang für Kinder ausländischer Eltern, die in Deutschland aufgewachsen sind, gelockert.

Das im Koalitionsvertrag festgelegte Gesetz wurde vom Bundestag mit großer Mehrheit verabschiedet. Unter bestimmten Vorrausetzungen sind künftig in Deutschland geborene und aufgewachsene Kinder ausländischer Eltern von der Optionspflicht befreit.

Bislang galt der Optionszwang für Kinder, die in Deutschland geboren sind, dadurch die deutsche Staatsangehörigkeit erworben und deren Eltern nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben.

Voraussetzung für den Doppelpass sind, dass sich die Person bei Vollendung seines 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland aufgehalten haben muss oder sechs Jahre in Deutschland eine Schule besucht hat. Die Optionspflicht entfällt auch für diejenigen, die über einen in Deutschland erworbenen Schulabschluss oder eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen.

Staatsangehörigkeitsbehörde prüft Voraussetzungen
Schon vor der Vollendung des 21. Lebensjahres kann die Staatsangehörigkeitsbehörde die Voraussetzungen und damit den Fortbestand der deutschen Staatsangehörigkeit prüfen. Dazu muss man einen Antrag stellen. Die Behörde prüft dann über das Melderegister, ob die Vorrausetzungen erfüllt sind. Liegen diese nicht vor kann der Betroffenen Unterlage zum Nachweis der Voraussetzungen für die Doppelte Staatsbürgerschaft bei der Staatsangehörigkeitsbehörde einreichen.