Bundeskabinett bringt Gesetzentwurf für doppelte Staatsbürgerschaft ein

Lange war es ein Streitthema in der großen Koalition. Doch nun hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft auf den Weg gebracht. Innenminister Thomas de Maiziere (CDU) und Justizminister Heiko Maas (SPD) gaben die neue Regelung zur "Doppelten Staatsbürgschaft" bekannt.

Das umstrittene Optionsmodell der doppelten Staatsbürgerschaft fällt somit für Kinder ausländischer Eltern weg. Bislang mussten sich Jugendliche aus Zuwandererfamilien bis zu ihrem 23. Geburtstag zwischen dem deutschen Pass und dem ihrer Eltern entscheiden. Diese Regelung betraf in erster Linie Deutsch-Türken. Für andere Nationalitäten gab es Ausnahmen.

Laut dem am Dienstag (08.04.2014) auf den Weg gebrachten Gesetzentwurf sollen die doppelte Staatsbürgschaft Menschen erhalten, die

– bei Vollendung des 21. Lebensjahres mindestens acht Jahre in Deutschland gewohnt haben – sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben – über einen deutschen Schulabschluss verfügen – eine abgeschlossene Berufsausbildung vorweisen können

In Deutschland lebende Türken sollen den deutschen Pass automatisch erhalten, wenn sie das 21. Lebensjahr erreichen und die Voraussetzungen (8 Jahre in Deutschland gemeldet oder 6 Jahre Schulbesuch in Deutschland) erfüllen.