NRW-Staatssekretärin Zülfiye Kaykin muss gehen

Gegen die 44-jährige Politikerin Zülfiye Kaykin hat die Staatsanwaltschaft in Duisburg nach eineinhalb Jahren Ermittlung einen Strafbefehl beantragt. Im Jahr 2009 soll sie als Geschäftsführerin einer Ditib-Begegnungsstätte in Duisburg-Marxloh falsche Angaben über das Einkommen eines Hausmeisters gemacht. Laut Staatsanwaltschaft habe sie ihn als 400-Euro-Angestellten bei der Krankenkasse laufen lassen, obwohl der Hausmeister wesentlich mehr verdiente. Hierdurch seien Sozialabgaben von 1.400 Euro hinterzogen worden. Zudem habe der Angestellte als Kleinverdiener EUR 3.000 an Transferleistungen in Form von HartzIV bezogen. Wegen diesen Vorwürfen hat Ministerpräsidentin Hannelore Kraft für Zülfiye Kaykin, die für sie nicht mehr weiter haltbar war, die Entlassung beantragt. Für die Entlassung ist die Zustimmung des Kabinetts erforderlich. Dies gilt aber als reine Formalie.

Kaykin ist seit zwei Jahren Staatssekretärin im Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen. Die Politikerin gehört dem Bundesvorstand der SPD an.

Das zuständige Amtsgericht in Duisburg-Hamborn kann im Fall nun im schriftlichen Verfahren eine Geldstrafe gegen die türkische Politikerin verhängen. Die Staatssekretärin hat ihrerseits die Möglichkeit gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen, sodass der Fall vor Gericht kommt und dort verhandelt wird.