
Kopftuch-Urteil: Kopftuchverbot im Verwaltungsdienst aufgehoben

Vor rund 10 Jahren klagte eine muslimische Beamtenanwärterin, weil ihr die Übernahme in den Beamtendienst verhindert wurde.
Die Stadtverwaltung von Mettmann hatte die damals 25-jährige als einzige Anwärterin ihres Jahrgangs nicht in den Probedienst übernommen. Die junge Frau hatte sich mit einem Foto ohne Kopftuch beworben. Zum Bewerbungsgespräch war sie jedoch mit Kopftuch erschienen. Durch ihre Persönlichkeit überzeugte sie bei der Vorstellung und wurde eingestellt.
Das Tragen des Kopftuches im Verwaltungsdienst im Bundesland Nordrhein Westfalen ist laut dem neuen Urteil des Verwaltungsgerichts in Düsseldorf jedoch kein Hindernis für die Beschäftigung im Beamtenverhältnis. Die Düsseldorfer Richter ordneten an, über die Einstellung der Klägerin in den Beamtendienst auf Probe neu zu entscheiden.
Das Gericht befand in ihrem Urteil ferner, dass das bestehende Kopftuchverbot für Lehrer nicht auf andere Beamten ausgeweitet werden könne. Gegen das Urteil ist ein Antrag auf Zulassung zur Berufung möglich.