Kein Deutschtest für Türken mehr

Bislang müssen Ehegatten, die zu ihrem in Deutschland lebenden Partner ziehen möchten, mit einem Deutschtest ihre Sprachkenntnisse nachweisen. Nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 10.07.2014 ist dieser Test nicht mehr notwendig. Dieses Urteil gilt im Moment aber nur für türkische Ehepartner, die nach Deutschland ziehen wollen.

Die Richter des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) entscheiden damit in einer Klage einer Türkin, die 2012 zu ihrem Ehemann nach Deutschland ziehen wollte und kein Visum erhalten hat, nachdem sie keine ausreichenden Deutschkenntnisse nachweisen konnte.

Der EuGH begründet das Urteil damit, dass die Familienzusammenführung "ein unerlässliches Mittel zur Ermöglichung des Familienlebens türkischer Erwerbstätiger" sei. Zudem verstoße der Deutschtest gegen Verträge mit der Türkei aus den 70er Jahren. Danach darf die Niederlassungfreiheit von türkischen Bürgern in Deutschland nicht erschwert werden.

Die Bundesregierung hatte den Deutschtest als Vorrausetzung für die Einreise im Jahr 2007 eingeführt. Mit der Regelung wollte die Regierung auch gegen Schein- und Zwangsehen vorgehen.

Sevim Dagdelen von den Linken sprach von einer nicht zu akzeptierende sozialen Auslese und begrüßte das Urteil und fordert jetzt den Deutschtest auch für Bürger anderer Nationen abzuschaffen. Volker Beck von den Grünen sprach von einem guten Tag der Integrationspolitik in Deutschland.

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