Gewerkschaftsbund Türk-İş gibt Armutsgrenze bekannt

Gewerkschaftsbund Türk-Is
Haberturk / AA

Der Dachverband der Türkischen Industriegewerkschaften (Türk-İş) gab Zahlen zu seiner Erhebung der Armuts- und Hungergrenze für den Monat August 2021 im Land bekannt.

Laut diesem liegen die monatlichen Nahrungsmittelausgaben (Hungergrenze) für eine vierköpfige Familie im August bei 2.927 Lira (297,03 Euro). Der Betrag gilt für eine gesunde, ausgewogene und ausreichende Ernährung. Die Armutsgrenze wurde mit 9.533 Lira angegeben.

Zusammen mit den Nahrungsmittelausgaben beträgt der Gesamtbetrag der sonstigen erforderlichen monatlichen Ausgaben (Armutsgrenze) einer vierköpfigen Familie für Kleidung, Wohnung (Miete, Strom, Wasser, Heizstoffe), Transport, Bildung, Gesundheit und ähnliche Bedürfnisse 9.533, 28 Lira.

Für berufstätige Singles wurden die „Lebenshaltungskosten“ im August mit 3.572,79 Lira pro Monat erfasst.

Mindestlohn zu niedrig für Armutsgrenze und Hungergrenze

Die Erhebung habe gezeigt, dass der geltende monatliche Nettomindestlohn von 2.825,90 Lira noch immer unter der Hungergrenze liege, so der Gewerkschaftsbund Türk-İş.

Die Differenz zwischen dem Mindestlohn und den Lebenshaltungskosten eines Singles von 3.573 Lira ergebe eine monatliche Differenz von 747 Lira aus.