Fahrzeugkauf/ Leasing

Allgemeine Informationen Die nachfolgenden Hinweise gelten für den Import aus folgenden Ländern: Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien. In Zeitungsanzeigen und Veröffentlichungen spielt sehr häufig das Thema „preisgünstige EU-Neuwagen“ eine Rolle. Beeinflusst wird das jeweilige nationale Preisgefüge v.a. durch: höhere Mehrwertsteuersätze, evtl. verbunden mit beträchtlichen zusätzlichen Verbrauchs- oder Zulassungssteuernunterschiedliche Verbraucherwünsche bzw. Vermarktungsstrategien und nationale Konkurrenz Damit in diesen Ländern ein Neuwagenvertrieb überhaupt stattfindet, müssen die Anbieter dort ein marktgerechtes Preisgefüge zustande bringen. Dies sieht dann so aus, dass zumindest die Nettopreise, also ohne alle Abgaben, deutlich niedriger festgelegt werden. Verlässt der noch nicht zugelassene Neuwagen dieses Land wieder (Export), dann fallen alle diese nationalen Abgaben nicht an, so dass nur der Nettopreis übrig bleibt.Bei der Anmeldung in Deutschland wird dann nur die – vergleichsweise niedrige – 16 %ige MwSt. erhoben. Generell günstige Kaufländer für Pkw sind immer Dänemark, die Niederlande, Spanien, Portugal, Finnland, gelegentlich auch Belgien, Luxemburg oder Frankreich. Wer diese Preisunterschiede, die in Einzelfällen bis zu 30 % und (in Ausnahmefällen) auch mehr betragen können, ausnützen will, hat die Möglichkeit des Erwerbs bei einem ausländischen Händler mit Eigenimport oder bei einem freien Importeur in Deutschland (sog. Parallel- oder Grauimporteur) Die EU-Kommission veröffentlicht zweimal jährlich einen Preisindex der meistverkauften Pkw-Modelle der europäischen Hersteller. Sie erhalten die Broschüre gegen Einsendung von 15 DM (8 EUR) in Form von Internationalen Antwortscheinen (bei der Post erhältlich) bei: Vertretung der Europäischen Gemeinschaften Stichwort: Autopreise in der EU Unter den Linden 78 10117 Berlin

Der Preisvergleich ist zum Zeitpunkt der Veröffentlichung oft schon nicht mehr ganz aktuell und die Zusendung nimmt erfahrungsgemäß einige Zeit in Anspruch! Die Neuwagengarantie beträgt in der EU mindestens 1 Jahr, wobei mehrere Hersteller diese Frist verlängert haben. Von dieser Herstellergarantie, die i.d.R. nur kostenlose Mängelbeseitigung beinhaltet, ist die Gewährleistung des Verkäufers zu unterscheiden. Sie richtet sich nach dem Recht des Landes, in dem der Kaufvertrag abgeschlossen wurde, und kennt häufig nicht die nach deutschem Kaufrecht mögliche Rückgabe des Wagens bei mehreren erfolglosen Nachbesserungsversuchen oder einer Häufung von Mängeln. Wenn Sie den Kauf eines Neufahrzeugs bei einem ausländischen Händler beabsichtigen, sollten Sie beim Preisvergleich eventuelle Unterschiede in der Grundausstattung beachten, denn die Typenbezeichnung bedeutet nicht unbedingt, dass alle Ausstattungsdetails gleich sind. Kann eine Inaugenscheinnahme des gesuchten Fahrzeugs nicht vorgenommen werden, so sind Prospekte und Preislisten der Importeure mit denen deutscher Vertragshändler zu vergleichen.

Vereinzelt werden auch länderspezifische Ausstattungspakete, die es so bei uns nicht gibt, angeboten, die von Inhalt und Preis durchaus attraktiv sein können. Ab und zu stößt man aber auch auf „unbekannte“ Motorversionen, die durch nationale Zwänge bedingt sind, z. B. durch hohe Luxussteuern ab einem bestimmten Motor-Hubraum. Das „Basis“-Auto jedenfalls entspricht europa-einheitlichen Normen. Befürchtungen, eine wesentlich andere oder „minderwertigere“ Technik zu bekommen, sind nicht angebracht Entscheiden Sie sich unbedingt für ein Fahrzeug, das ab Werk mit einer elektronischen Wegfahrsperre ausgestattet ist. Die Nachrüstung ist nur mit einfacheren Systemen möglich und verursacht zusätzliche Kosten. Informieren Sie sich bei Ihrem Kfz-Versicherer, welche Systeme von ihm anerkannt werden.

Wenn laut ausländischen Fahrzeugpapieren die Abgasstandards Ihres neuen Fahrzeug in bestimmter Weise (z.B. Euro 2) eingestuft sind, kann es sein, dass es trotzdem bessere Werte (z.B. der Euro 3 / Euro 4) erfüllt und damit in Deutschland steuerbegünstigt wäre. Um die Steuerermäßigung zu bekommen, bräuchten Sie aber eine Bescheinigung des Herstellers über das tatsächliche Abgasverhalten Ihres Fahrzeuges. Die Kfz-Zulassungsstelle könnte dann die Umschlüsselung in die Fahrzeugpapiere eintragen und das Finanzamt benachrichtigen. Erfahrungsgemäß lehnen es viele Hersteller ab, reimportierten Fahrzeugen die bessere Einstufung zu bestätigen. Auf die Steuervergünstigung muss deshalb oft verzichtet werden. Wenn das Fahrzeug über einen deutschen Importeur gekauft wird, besteht aber die Möglichkeit, sich vertraglich eine bestimmte Einstufung zusichern zu lassen. Sichert der Importeur z.B. Euro 3 oder Euro 4 zu, erfüllt das Fahrzeug jedoch nur Euro 2 und wird eine Bescheinigung des Herstellers abgelehnt, könnte dann der steuerliche Differenzbetrag dem Importeur in Rechnung gestellt werden.

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