Die Fragen zum Einbürgerungstest sind da!

Wissen Sie, warum in Deutschland die Menschen offen etwas gegen die Regierung sagen dürfen? Welches Recht in Deutschland zu den Grundrechten gehört? Oder wie viele Bundesländer Deutschland hat? Welches Organ nicht zu den Verfassungsorganen Deutschlands gehört? Wer in Deutschland die Schulpolitik bestimmt? Welches Amt in Deutschland zur Gemeindeverwaltung gehört?

Wenn Sie deutscher Staatsbürger sind und keine Antworten auf diese Fragen haben, dürfen Sie sich lediglich über Ihre Unkenntnis ärgern. Als „Migrant“, der mit dem Gedanken spielt, sich einbürgern zu lassen, haben Sie die Möglichkeit, die Fragen aus dem Internet zu ziehen und zu pauken. Denn ab dem 1. September 2008 führt das Bundesinnenministerium einen bundeseinheitlich standardisierten Multiple Choice-Test für seine Neubürger ein.

60 Minuten lang hat jeder Kandidat Zeit, um aus einem Katalog von 310 Testfragen 33 ausgewählte Fragen zu beantworten. Von diesen 33 muss er 17 richtig ankreuzen. Fällt er durch, hat er es sich zwar nicht mit seiner Einbürgerung verscherzt, aber er darf sich ärgern, dass er noch mal 25 Euro hinblättern muss. Denn soviel kostet der Einbürgerungstest, den er unzählige Male machen darf.

Vom Einbürgerungstest befreit sind alle, die in Deutschland einen Schulabschluss (Hauptschule oder höher) erworben haben. Des Weiteren Kinder und Jugendliche, die noch keine 16 Jahre alt sind; außerdem Menschen, die aufgrund von Krankheit, Behinderung oder altersbedingt beeinträchtigt sind.

Das Bundesinnenministerium hat ankündigt, in Kürze Hintergrundinformationen zu den Fragen bereitzustellen, um die Vorbereitung auf den Test zu erleichtern. Das Wissen zu dem Fragekatalog kann auch in Integrationskursen erworben werden.

Den Allgemeinen Teil des Einbürgerungstest können Sie hier als PDF downloaden.

Weitere Infos finden Sie unter: http://www.bmi.bund.de/

Verwandte Themen