
Parlamentswahlen: Türken sollen Wohnsitz aktualisieren

Am 7. Juni 2015 finden in der Türkei die 25. Parlamentswahlen statt. Wie schon bei den Präsidentschaftswahl im August 2014 sind auch die im Ausland lebenden türkischen Staatsbürger bei den Wahlen stimmberechtigt.
Die Stimmabgabe ist für die Auslandstürken am 08. Mai an den Grenzübergängen zur Türkei und in den Auslandsvertretungen möglich. Am 24. April werden die Kandidatenlisten und parteilosen Abgeordnetenkandidaten veröffentlicht.
Um als im Ausland lebender Türke an der Wahl teilzunehmen, sollen alle Türken mit Wohnsitz im Ausland ihren Eintrag im türkischen Register aktualisieren. Das gab das türkische Außenministerium jetzt bekannt.
Dazu sollen alle, die an den Parlamentswahlen teilnehmen wollen, über die Internetseite www.ysk.gov.tr prüfen, ob man dort bereits registriert ist. Ist man dort nicht korrekt registriert, erhält man auch keinen Stimmzettel.
Ab dem 14. März soll auf der Internetseite eine Liste mit den bereits registrierten Auslandstürken veröffentlicht werden. Sollte man dort nicht gelistet sein, oder der Eintrag nicht korrekt sein, hat man bis zum 27. März 2015 Zeit, in einem türkischen Konsulat den Eintrag korrigieren zu lassen. Danach werden keine Korrekturen mehr akzeptiert.