Muslimische Schülerinnen müssen zum Schwimmunterricht

Eine 13 Jahre alte Gymnasiastin aus Frankfurt/Main klagte, weil sie sich aus religiösen Gründen vom gemeinsamen Schwimmunterricht für Jungen und Mädchen befreien wollte. Doch die muslimische Schülerin muss laut dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts nun den Schwimmunterricht besuchen. Das Gericht entschied, sie könne, um ihrer religiösen Bekleidungsvorschrift gerecht zu werden, einen Burkini, Ganzkörperbadeanzug, tragen.

Die marokkanischen Eltern hatten die Befreiung ihrer einst elf Jahre alten Tochter beantragt. Die Teilnahme am Schwimmunterricht sei mit den muslimischen Kleidungsvorschriften nicht verträglich. Die Schule hatte die Befreiung vor zwei Jahren verweigert. Das Verwaltungsgericht in Frankfurt und der Hessische Verwaltungsgerichtshof hatten der Schule Recht gegeben und die Klage der Eltern abgewiesen. Es sei der Schülerin zumutbar, in einem Burkini am Schwimmunterricht teilzunehmen. (Muslimische Schülerinnen)

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