
Doppelte Staatsbürgerschaft: Streit im Bundestag

Der Streit um die Einführung der doppelten Staatsbürgerschaft in Deutschland geht weiter. Der neue Gesetzesentwurf sieht vor, dass die in Deutschland auf die Welt gekommen und aufgewachsen Migrantenkinder sich in Zukunft nicht mehr für eine Staatsbürgerschaft entscheiden müssen. Wie der Gesetzentwurf umgesetzt werden soll, ist nach wie vor ein Streitthema im deutschen Bundestag.
Bei der noch geltenden Optionspflicht müssen sich die Kinder mit ausländischen Wurzeln ab dem 23. Lebensjahr zwischen der Staatsbürgerschaft ihrer Eltern oder der deutschen entscheiden.
Im neuen Gesetzentwurf sollen die in Deutschland geboren Kinder, die bis zum 21. Lebensjahr mindestens acht Jahre in Deutschland gelebt haben oder sechs Jahre eine Schule in Deutschland besucht haben, die doppelte Staatsbürgerschaft annehmen können. Der Entwurf umfasst nur Personen, die nach dem Jahr 1990 geboren sind.
Die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung Aydan Özoguz (SPD) sprach während der Debatte im Bundestag über den Gesetzesentwurf zur doppelten Staatsbürgerschaft von einem riesengroßen Schritt.
Die Oppositionsparteien im Bundestag fordern eine generelle Abschaffung der Optionspflicht ohne Bedingungen. Sevim Dagdelen von der Linken bezeichnete den Gesetzentwurf als kümmerlich. Volker Beck von den Grünen sprach sogar von "Ethnischer Diskriminierung".