
Beschneidungsgesetz: Beschneidung straffrei

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch ein Gesetz zur religiösen Beschneidung von Jungen gebilligt. Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger erklärte: "Mit dem neuen Gesetz, das die Beschneidungen nach den ärztlichen Regeln vorschreibt, können jüdische und muslimische Jungen straffrei beschnitten werden."
Dem Gesetz nach müssen die Eltern die Beschneidung veranlassen und ihr zustimmen. Das Kind hat jedoch das Recht eine Beschneidung abzulehnen. Wenn also ein älteres Kind einer Beschneidung nicht zustimmt, müssen Kind und Eltern sich verständigen. Auch darf eine Beschneidung nicht vorgenommen werden, wenn das Wohl des Kindes berührt wird. Der neue Artikel 1631 d wurde in das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) eingefügt. Beschneidung Muslime