Rentenansprüche von Auslandstürken gestärkt

Die im Ausland lebenden Türken haben nach einem Urteil des türkischen Verfassungsgerichtes einen Anspruch auf Renten aus der Türkei. Das Urteil betrifft alle, die als Staatsangestellte bzw. als Beamte in der Türkei gearbeitet haben und danach ins Ausland ausgewandert sind.

Bislang wurden bei den Staatsangestellten und Beamten die beitragspflichtigen Zeiten in der Türkei nicht zusammengelegt. Das soll sich nach dem jüngsten Urteil jetzt ändern.

Nach dem Gleichbehandlungsprinzip hat das türkische Verfassungsgericht mit seiner Entscheidung die Verfahrensweise der türkischen Rentenversicherungsanstalt gekippt. Die Betroffenen können einen Schadenersatzanspruch einreichen, der auch rückwirkend geltend gemacht werden kann.

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