Türkei erleichtert kauf von Wohneigentum

Das türkische Verfassungsgericht entschied, dass die Einschränkungen für den Erwerb von Häusern und Grundstücken für Ausländer großen Teil aufgehoben werden.

Im Juli 2008 hatte das türkische Parlament ein entsprechendes Gesetz beschlossen. Dagegen hatte die oppositionelle CHP Verfassungsbeschwerde eingereicht, weil sie einen "Ausverkauf des Landes" annahm.

Nun kann das Immobilien-Gesetz endlich in Kraft treten. Ausländer können bis zu 10% der als Bauland ausgewiesenen Grundstücke eines Landkreises erwerben. Jeder Ausländer kann Grundstücke bis zu einer Gesamtfläche von 25.000 qm erwerben. Das Gesetz enthält die übliche "Gegenseitigkeits-Klausel": Bürger von Ländern, die Türken den Grunderwerb untersagen, dürfen auch in der Türkei keine Grundstücke erwerben.

Der Ministerrat der Türkei kann für bestimmte Regionen Ausnahmen beschließen. Damit soll verhindert werden, dass Ausländer Baugrund erwerben, die für die Türkei eine besonderer Wichtigkeit für Sicherheit, Wirtschaft, Umwelt oder Kultur trägt.

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