Türkei: Keine Visafreiheit für EU trotz Gerichtsurteil

Der Fernfahrer Mehmet Soysal aus der Türkei klagte vor dem Europäischen Gerichtshof, weil er sich aufgrund der Visumspflicht in der Ausübung seiner Arbeit benachteiligt fühlte. Er klagte, damit er und seine Kollegen zukünftig visafrei einreisen können. 2009 erging ein Urteil in der Sache.

Die Klage wurde gewonnen. Obwohl die Klage vor dem Europäischen Gerichtshof gewonnen wurde, ist auch nach 5 Jahren in der Praxis noch immer ein Visum erforderlich. Laut Urteil würden Lkw-Fahrer aus der Türkei, wie ihre EU-Kollegen auch, als Dienstleister einreisen. Dafür sei kein Visum erforderlich. Der Richter betonte, dass die Entscheidung für alle Mitgliedsländer bindend sei.

Nicht nur Fernfahrer, sonder auch Geschäftsleute fallen unter die EU-Visumspflicht. Die EU-Kommission berichtete vor einigen Monaten über den Status der Verhandlungen zur Aufhebung der Visumpflicht. Die EU Bedingungen für die Visaliberalisierung war vor rund einem Jahr, war die Unterzeichnung des Rückübernahmeabkommens seitens der Türkei. Dieses Abkommen wurde unterzeichnet.

Der Planung nach sollte es türkischen Staatsbürgern ab spätestens 2017 möglich sein, ohne Schikane in die EU einzureisen. Der türkische EU-Minister Volkan Bozkir glaubt an die Einhaltung des Zeitplans. Sollte innerhalb von drei Jahren die Visumpflicht nicht aufgehoben werden, kann die Türkei das Rückübernahmeabkommen wieder kündigen.

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