Reform des türkischen Gerichtsverfahrens

In der Türkei dauert in der Regel ein Prozess drei Jahre und länger. Jetzt soll die Prozessdauer nun verkürzt werden. Die Verfahren soll künftig maximal ein Jahr dauern. Der Justizminister will den Gesetzentwurf in den nächsten Wochen im Parlament einbringen.

Selbst einfache Zahlungsklagen dauern leicht zwei Jahre und gehen über zehn Verhandlungstage. Nach Einreichung der Klage treffen sich die Parteien das erste Mal vor Gericht. Nach zwei Minuten verkündet der Richter, dass die Gegenseite innerhalb von 30 Tagen auf die Klage erwidern soll. Nach zwei Monaten trifft man sich zum zweiten Mal. Als Ergebnis darf der Kläger seine Klage innerhalb von 30 Tagen präzisieren. Beim dritten Versuch ist dann die Gegenseite wieder dran. Beim vierten Verhandlungstermin nach neun Monaten benennt der Kläger dann seine Zeugen, die dann zwei Monate später ins Gericht kommen. Dann ist die Gegenseite mit der gleichen Prozedur dran. Beim siebten Termin nach eineinhalb Jahren merkt das Gericht, dass man noch irgendwelche Akten braucht. Über diese Akten wird dann ein Vierteljahr später im achten Termin diskutiert. Manchmal werden dann nochmals Zeugen geladen. Wenn man dann Glück hat, gibt es im zehnten oder elften Termin einen Urteilsentwurf des Gerichts. Kläger und Beklagter können zu diesem Urteilsentwurf wieder etwas schreiben. Mit etwas Glück gibt es dann im nächsten oder übernächsten Termin endlich das Urteil. Bis dahin sind dann leicht drei Jahre vergangen.

In Strafprozessen ist die Sache ähnlich. Allerdings sitzen die Angeklagten dann oft mehrere Jahre in Untersuchungshaft. Das EU-Parlament hat deswegen schon mehrfach eine Reform der türkischen Gerichtsverfahren gefordert.

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