Migranten schaffen 150.000 Arbeitsplätze

Immer mehr Migranten wollen sich selbstständig machen. Das ergab eine Umfrage des Deutschen Industrie- und Handelskammertages. Danach werden im Jahr 2010 Einwanderer der ersten und zweiten Generation rund 150.000 Arbeitsplätze durch neu gegründete Unternehmen schaffen.

18 Prozent aller Gründungswilligen haben einen Migrationshintergrund – zwei Jahre zuvor waren es erst 14 Prozent. Die Studie des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK) zeigt, dass sich Existenzgründer mit Migrationshintergrund genauso gut vorbereiten, wie andere Jungunternehmer. Insbesondere in der Branche Handel und Gastronomie seien viele der Migranten mit Gründungswillen aktiv. Migranten sind mit ihren Gründungsideen aber in allen Branchen präsent. Auch in der Industrie sei der Anteil von Gründern mit und ohne Migrationshintergrund etwa gleich hoch. Ein erfolgreicher Unternehmensgründer ist Omar Halabi. Er hat eine Werbeagentur in Berlin und bildet mittlerweile selber aus. Er hat jüngst dem Magazin der Bundesregierung für Soziales, Familie und Bildung über seinen Weg in die berufliche Selbstständigkeit berichtet.

Unterstützung durch Existenzgründerdarlehen Der DIHK betont, dass Gründungsinteressierte mit Migrationshintergrund einen bedeutenden Beitrag zum Gründungsgeschehen in Deutschland leisten. Auch die Bundesregierung unterstützt die Bereitschaft der Migranten, unternehmerisches Risiko einzugehen und kreative Ideen in wirtschaftliches Handeln umzusetzen. Ausländische Einwohner, die ein Unternehmen gründen möchten, können genauso wie deutsche Staatsbürger öffentliche Fördermittel beantragen. Die Bundesregierung und verschiedene Landesregierungen bieten Existenzgründungsdarlehen zu günstigen Konditionen an. Personen mit Hauptwohnsitz in Deutschland und den Mitgliedsstaaten der Europäischen Union sowie in Island, Norwegen, Liechtenstein und der Schweiz werden gefördert. Gleiches gilt für Personen aus anderen Staaten, wenn eine Aufenthaltserlaubnis für eine selbstständige Tätigkeit vorliegt. Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit Existenzgründer mit Migrationshintergrund können, genauso wie deutsche Staatsbürger, einen Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit beantragen. Voraussetzung ist, dass der Gründer in Deutschland arbeitslos gemeldet ist und Anspruch auf Arbeitslosengeld hat. Außerdem muss er die notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten zur Ausübung der selbstständigen Tätigkeit darlegen.

Quelle: bundesregierung.de