Anklage gegen Tugce Albayrak Täter Sanal M.

Die Offenbacher Staatsanwaltschaft hat im Haftprüfungstermin an diesem Mittwoch (04.02.) im Fall der türkischen Studentin Tugce Albayrak Anklage erhoben. Dem mutmaßlichen 18-jährigen Schläger Sanel M. wird Körperverletzung mit Todesfolge vorgeworfen. Nach der Obduktion wurde die Vermutung erhoben, dass Tugces Ohrring sich bei dem Aufschlag auf den Boden in ihren Kopf gebohrt habe und dies die Ursache des Todes sein könne.

Im Stern dementiert Macit Karaahmetoglu, der Anwalt von Tugces Familie, diese These. Er erklärt, dass Tugce Albayrak nicht durch den Faustschlag, sondern an den Folgen gestorben ist. Nach dem Schlag sei die junge Frau auf den Boden geprallt. Dadurch habe sie eine Schädelverletzung erlitten. Karaahmetoglu wies daraufhin, dass auch die Staatsanwaltschaft von Anfang an auf Körperverletzung mit Todesfolge plädiert habe.

Einem Bericht der Bild-Zeitung nach soll der aus Serbien stammende Täter Sanel M. im Gefängnis von anderen Mitinsassen angegriffen worden sein. Bei dem Angriff vergangene Woche habe er durch einen Faustschlag einen Nasenbruch erlitten. Gegen den 20 Jahre alten Angreifer ein ein Ermittlungsverfahren wegen Körperverletzung eingeleitet worden.

Einzelheiten zur Anklageschrift oder Angaben zu Aussagen von Zeugen gab es heute von den Ermittlern nicht. Mit der Anklage Körperverletzung mit Todesfolge hätte Sanel M. mit mindestens drei oder höchstens 15 Jahre Gefängnisstrafe rechnen können, wenn er nach Erwachsenenrecht angeklagt worden wäre. Im Jugendstrafrecht gibt es jedoch keine Mindeststrafe. Der Täter kann rein theoretisch auch auf Bewährung entlassen werden.