Alkoholverbot der Türkei wird in Antalya ausgeweitet

Türkei-Urlaub

Wie türkische Tageszeitungen berichten, wird der Alkoholverbot der Türkei in Antalya auf öffentlichen Plätzen stärker eingeschränkt.

Das Polizeipräsidium und das Amt des Gouverneurs der Provinz Antalya gaben kürzlich in einer gemeinsamen Presseerklärung bekannt, dass der Konsum von Alkohol im Fahrzeug und im Freien in einer Art und Weise verboten sei, die Menschen in der Umgebung stört.

Veröffentlichung zum Alkoholverbot der Türkei und ihre Ausweitung in Antalya

Im Internet wurde zum Alkoholverbot sinngemäß diese Erklärung veröffentlicht: “Zur Wahrung des Friedens, der Sicherheit und der öffentlichen Ordnung sowie zur Verhinderung und Aufklärung von Straftaten innerhalb der Grenzen der Provinz Antalya wird der Konsum von Alkohol im Freien verboten. Das Verbot gilt in öffentlich genutzten Parks, Gärten und unbebauten öffentlichen Plätzen, sowie innerhalb städtischer Gebiete in Wohngebieten, auf Straßen, öffentlich genutzten Plätzen, öffentlich genutzten Picknick-Plätzen und Freiluftmuseen, Bahnhöfen, Busbahnhöfen, auf Plätzen, auf Straßen und Gassen, in historischen und kulturellen Orten, religiösen Einrichtungen, verlassenen Gebäuden, Baustellen, den Kabinen von Bankautomaten, unter Brücken, auf Friedhöfen, an Ausflugszielen, in geparkten Fahrzeugen jeglicher Art und an allen Orten verboten, wenn der Alkoholkonsum öffentlich und auf eine Weise erfolgt, der die Menschen in der Umgebung stört.“

Bei  Zuwiderhandlung, so fern der Konsum nicht mit der Begehung einer Straftat erfolgt, soll die Strafe als Ordnungswidrigkeit erfolgen.

In der türkischen Touristenhochburg zeigten sich Branchenvertreter über die Ausweitung des Alkoholverbot der Türkei in Antalya besorgt. Die Auswirkung auf den ohnehin kränkelnden Tourismus sei unabsehbar und schränke Gäste anlasslos ein.

Fragwürdig ist, da das Verbot des Konsums von Alkohol an öffentlichen Plätzen in Antalya bereits 2011 durchgesetzt wurde, warum das Polizeipräsidium und der Provinzgouverneur jetzt über die Durchsetzung des Verbots informieren.