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Eine Ausländerbehörde (ALB) oder Ausländeramt (ALA) besteht in Deutschland in jedem Landkreis oder kreisfreien Stadt.
![]() AusländerbehördeAusländerbehörde sind meist an das Ausländer-zentralregister angeschlossen und arbeiten mit Auslandsvertretungen sowie Polizei- und Justizbehörden zusammen. Aufgaben der AusländerbehördeDie Ausländerbehörden sind generell zuständig für alle aufenthalts- und passrechtlichen Maßnahmen nach dem Aufenthaltsgesetz. Ihre Aufgabe ist somit das Ausländerrecht in Deutschland umzusetzen. In dieser Aufgabe informiert und entscheidet sie über die Einreise sowie den Aufenthalt von Personen aus Drittstaaten. Sie ist ebenso zuständig für die Ausstellung von Freizügigikeitsbescheinigungen der Europäischen Union. Auch Arbeitgeben, die ausländische Mitarbeiter beschäftigen, erhalten dort alle notwendigen Informationen. Die örtliche Zuständigkeit für einen Ausländer ist nicht bundesgesetzlich geregelt und beruht daher auf dem ergänzenden Landesrecht. Die Zuständigkeit ergibt sich somit in der Regel aus dem Aufenthaltsort des Ausländers.
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