| | Mitglied werden | | | Hilfe | | | Login |
Home » Ausländerbehörde » Visum
Staatsangehörige vieler Staaten, z.B. Türkei, benötigen für jede Einreise nach Deutschland ein Visum.
![]() Ausländerbehörde
Die Einreise nach Deutschland setzt grundsätzlich ein
Visum voraus, das von der deutschen Auslandsvertretung (Botschaft, Konsulat)
im Herkunftsland ausgestellt wird. Die deutschen Auslandsvertretungen,
bei denen das Visum beantragt werden muss, gehören zum Geschäftsbereich
des Auswärtigen Amts.
Es hängt von der Dauer und Zweck des beabsichtigten Aufenthalts ab, ob die deutsche Auslandsvertretung allein entscheidet oder ob sie die für den künftigen Aufenthaltsort zuständige Ausländerbehörde beteiligen muss. Grundsätzlich muss die Ausländerbehörde beteiligt werden:
Visum nicht erforderlich
Touristen- oder BesuchsaufenthaltFür einen Touristenaufenthalt für Staatsangehörige vieler Staaten ist kein Visum erforderlich. Der Touristen- oder Besuchsaufenthalt ist auf höchstens drei Monate im Halbjahr ab dem Zeitpunkt der Einreise beschränkt. Eine unmittelbare Verlängerung des Aufenthalts ist nicht ohne weiteres möglich. Während des Touristen- oder Besuchsaufenthalts darf nicht gearbeitet werden.Visum türkische StaatsbürgerStaatsangehörige vieler Staaten, z.B. Türkei, benötigen für jede Einreise unabhängig von Dauer oder Zweck des Aufenthalts stets ein Visum.Touristen- oder BesuchsaufenthaltVisa für Touristen- oder Besuchsaufenthalte werden als sogenannte Schengen-Visa nach den Bestimmungen des Schengener Durchführungsübereinkommens erteilt. Sie gelten dann nicht nur für das Bundesgebiet, sondern für das gesamte Schengengebiet. Ist jedoch von vornherein ein längerer Aufenthalt, zum Beispiel zur Ausübung einer Beschäftigung oder im Rahmen des Familiennachzugs beabsichtigt, werden die Visa als sogenannte nationale Visa erteilt, die lediglich zur Durchreise durch die anderen Schengenstaaten berechtigen.VisumsverlängerungEine Visumsverlängerung ist nur möglich, wenn neue Tatsachen vorliegen, die eine Verlängerung rechtfertigen. Dies ist gewöhnlich nur bei höherer Gewalt oder bei besonders dringenden humanitären Gründen der Fall, zum Beispiel bei einer Erkrankung. Der Aufenthalt nach Ablauf des Visums ist strafbar! Die Umwandlung eines Visums in eine reguläre Aufenthaltserlaubnis ist nur in ganz besonderen Ausnahmefällen möglich.
|
NachrichtenTürkische Singles |