Promillegrenzen und Promillerechner

Zum 01.05.1998 wurde die 0,5 Promille-Grenze Gesetz. Das Führen eines Kraftfahrzeuges mit einem solchen Alkoholwert führte zu einem Bußgeld von 100,– EUR sowie 2 Punkten in Flensburg.

Zum 01.04.2001 haben sich hier die Rechtsfolgen verschärft: Wer jetzt den Grenzwert von 0,5 Promille Blutalkohol bzw. 0,25 mg/l Atemalkohol erreicht oder überschreitet, wird mit 250,– EUR Geldbuße, einem Monat Fahrverbot sowie 4 Punkten bestraft.

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