
Istanbul-Anschlag: Identität des Täters noch zweifelhaft

Die Bundesregierung sieht beim Istanbul-Anschlag die Ermittlung der Täter-Identität als noch nicht abgeschlossen.
Beim dem Bombenanschlag am Dienstag (12.01.2015) in Istanbul sind insgesamt zwölf Menschen getötet worden, davon zehn Deutsche. Ermittelnde Stelle der Polizei von Istanbul gab die Namen der Toten bekannt. Unter den Toten sind: Gerhard Günther Höppner, Steffen Höppner, Rudolf Krollmann, Hiltrud Krollmann, Karin Erika Franke-Dütz, Rüdiger Karl Faber, Marianne Faber, Gernot Eike Mildner, Adolf Jurgen Glorius und Rudiger Becker.
Die insgesamt 33-köpfige deutsche Touristengruppe wurde wohl in letzter Sekunde von ihrer Reiseführerin gewarnt. Sibel Şatıroğlu, die Reiseführerin der Gruppe, soll während ihres Vortrags über den Ägyptischen Obelisk am Hippodrom ein “Tick-Geräusch“ gehört und sich daraufhin umgedreht haben. Dabei sah sie den Attentäter, der dabei war, die Bombe zu zünden. Sie habe noch “lauft weg“ rufen können, so dass die Gruppe zu rennen begann. Dann soll die Explosion bereits erfolgt sein.
Die beiden anderen Toten sollen aus Norwegen und Peru stammen. Die toten Deutschen waren Mitglieder einer “Drei-Länder-Erlebnisreise“ mit insgesamt 33 Teilnehmern, die vom Berliner Reiseveranstalter “Lebenslust Touristik“ organisiert wurde.
Istanbul-Anschlag – Attentäter laut Ermittlungen Syrer aus Saudi-Arabien
Laut den Ermittlungen der türkischen Polizei konnte der Attentäter anhand seiner Fingerabdrücke schnell identifiziert werden. Der Mann war am 5. Januar 2016 als angeblicher Flüchtling aus Syrien in die Türkei gekommen. Dabei waren ihm routinemäßig Fingerabdrücke abgenommen worden. Der Name wurde mit Nabil Fadli angegeben. Der zwölffache Mörder soll 1988 in Saudi-Arabien geboren sein.
An der wahren Identität des Attentäters hat die deutsche Bundesregierung allerdings noch Zweifel. Bundesinnenminister Thomas de Maizière sagte bei einem Interview mit dem öffentlich-rechtlichen Sender ARD: „Der Täter wurde anhand des gefundenen Personaldokuments identifiziert. Ob dieses das Dokument jedoch zu dem Täter gehört, ist noch Gegenstand der Ermittlungen.“