GroKo einigt sich auf Verlängerung des Kurzarbeitergeldes

GroKo Verlängerung Kurzarbeitergeld
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Der Koalitionsausschuss hat zugestimmt, dass in Deutschland Unternehmen Arbeitsplätze ihrer Beschäftigten in der Corona-Krise mit Kurzarbeitergeld nun bis zu zwei Jahre absichern können.

Die Entscheidung zur Verlängerung der Unterstützungsmaßnahme fiel nach siebenstündigen Gesprächen zwischen der CDU und ihrem Koalitionspartner SPD.

Geld für Kurzarbeit, das üblicherweise bis zu einem Jahr gezahlt wird, kann jetzt längstens bis zum 31.12.2021 bezogen werden. Die neue Bezugsdauer gilt für Unternehmen, die bis zum 31. Dezember 2020 Kurzarbeit eingeführt haben.

Laut Schätzung der Bundesagentur für Arbeit bezogen im Juni rund 4,5 Mio. Beschäftigte Kurzarbeitergeld. Am Dienstag wurde bekannt gegeben, dass die deutsche Wirtschaft von April bis Juni um einen Rekordwert von 9,7% geschrumpft ist.

Dem Kurzarbeitergeld wird oft zugeschrieben, dass es dazu beigetragen hat, den Anstieg der Arbeitslosigkeit infolge der Finanzkrise 2008/09 zu begrenzen.

Angst vor Pleitewelle – Bestehende Lockerungen im Insolvenzrecht verlängert

Die Koalitionsparteien verlängerten nicht nur das Kurzarbeitergeld, sondern einigten sich auch darauf, die finanzielle Hilfe für kleine und mittlere Unternehmen fortzusetzen. So wurde auch die Lockerung im Insolvenzrecht verlängert.

Seit dem 1. März ist die Antragspflicht für Unternehmenspleiten zunächst bis Ende September 2020 ausgesetzt. Nun wurde die Insolvenzantragspflicht für überschuldete Unternehmen bis Ende des Jahres ausgesetzt. Damit soll eine Insolvenzwelle verhindert werden.

Die Überbrückungshilfe für kleine und mittlere Unternehmen sollte in diesem Monat enden, wird aber jetzt bis Ende dieses Jahres laufen.