Ermittlungen im Fall Jan Böhmermann

Ermittlungen Jan Böhmermann
ARD-Mediathek

Der deutsche Moderator und Satiriker Jan Böhmermann hat in seiner Sendung „Neo Magazin Royale“ im Zweiten Deutschen Fernsehen ein Schmähgedicht vorgetragen, in dem Beleidigungen des türkischen Staatspräsident Recep Tayyip Erdogan vor kamen.

Gegen den Moderator sind laut aktuellem Stand 20 Strafanzeigen bei der Mainzer Staatsanwaltschaft eingegangen.

Zwischenzeitlich hat das ZDF die Sendung, weil es nicht mit Humor in Verbindung gebracht werden könne, aus der Online-Mediathek rausgenommen. Dr. Norbert Himmler, Programmdirektor des ZDFs, hat Bezug zur Sendung genommen und sagte, dass auch der Humor seine Grenzen habe. Mit dem Gedicht sei die Grenze überschritten worden.

Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen den Satiriker. Im Auswärtigen Amt geht man von möglichen juristischen Konsequenzen aus. Es handle sich um: Beleidigung von Organen oder Vertretern ausländischer Staaten. Böhmermann könnte laut Paragraf 103 des deutschen Strafgesetzbuchs mit einer Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren verurteilt werden.