Anwohnerparken

Die Straßenverkehrsbehörden erhalten zum 01.01.2002 neue Vorgaben für die Schaffung von Sonderparkflächen für die Bewohner von Stadtteilen mit erheblichem Parkraummangel. Damit reagiert der Gesetzgeber auf eine Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts aus dem Jahr 1998.

Durch die Neuregelung können zukünftig auch größere Bereiche als bisher ganz oder teilweise für Bewohner reserviert werden. Da die sehr detaillierten Neuregelungen das Schaffen und Einrichten der Sonderparkmöglichkeiten betrifft, hat diese Änderung keine unmittelbare Auswirkung auf die Verkehrsteilnehmer: Nach wie vor sind alle Verkehrszeichen, die Parkflächen für Anwohner ausweisen, zu beachten.

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