Anerkennung ausländischer Diplome

Viele Einwanderer haben auf das neue "Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (BQFG)" gewartet. Ab dem 01. April werden sie endlich die Möglichkeit haben, ein Rechtsanspruch auf ein Anerkennungsverfahren zu erhalten. Ausländische Mediziner werden sich ebenfalls bewerben können, denn mit dem neuen Gesetz wurden auch Änderungen in der Approbationsordnung vorgenommen. In der Zukunft wird die Herkunft oder Staatsangehörigkeit kein Kriterium für eine Anstellung darstellen, sondern nur noch die Qualifikation.

Die Prüfung der Anerkennung erfolgt über die Handwerkskammern, aber es wird empfohlen vorher eine Beratungsstelle aufzusuchen. Denn die Gleichwertigkeit des ausländischen Diploms wird durch Ausgleichs- oder Qualifizierungsmaßnahmen überprüft. Der Antragssteller muss eine Gebühr von 100 bis 600 Euro zahlen und sich auf eine Bearbeitungszeit von bis zu 3 Monaten einstellen. Eine Garantie für die Anerkennung wird es nicht geben.

Nähere Informationen zu diesem Thema kann man über die Internetseite www.bqfg-koeln.de erhalten.