
Frankreich: Völkermordgesetz gestoppt

In Paris hat der Verfassungsrat, das höchste Kontrollgremium in Frankreich, am Dienstag entschieden, dass das französische Gesetz, das die Leugnung des Völkermordes an den Armeniern unter Strafe stellt, verfassungswidrig ist. Der Verfassungsrat urteilte, durch das Gesetz werde die Meinungsfreiheit eingeschränkt. Eine Gesetzesvorlage, die die Leugnung des Völkermordes im Osmanischen Reich an den Armeniern unter Strafe stellt, wurde vorher in Frankreich angenommen. Die Gesetzesvorlage sah vor, das bei einem Verleugnen des Völkermordes eine Haftstrafe bis zu einem Jahr und 45.000 Euro Geldstrafe verhängt werden konnten. Die Türkei drohte für den Fall, dass das Gesetz in Kraft tritt, verschärfte Sanktionen gegen Frankreich sowie eine Klage vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte an. Der türkische Botschafter verließ zeitweise aufgrund des Konflikts Paris und die Zusammenarbeit mit Frankreich wurde gestoppt.
Nun entschied gestern das höchste französische Kontrollgremium, das Gesetz sei verfassungswidrig und schränke die Meinungsfreiheit ein.
In Ankara wurde die Entscheidung des Verfassungsrats begrüßt. Außenminister Ahmet Davutoglu äußerte sich zur Entscheidung des Verfassungsrats und sagte, dass seine Regierung nun prüfen werde, ob die verhängten wirtschaftlichen und militärischen Sanktionen gegen Frankreich aufgehoben werden können.